Wer sich einen Oldtimer zulegt, der hat sich ein zwar schönes, aber doch recht teures Hobby ausgesucht. Schließlich bleibt es nicht nur bei den Kosten für den Sprit, den solch ein älteres Auto nicht gerade sparsam verbraucht. Auch die Versicherung für das Fahrzeug muss abgeschlossen und bei der Zulassung nachgewiesen werden. Dabei unterscheiden viele Versicherer nach dem Alter des Fahrzeugs. So werden Autos schon ab einem Alter von 25 Jahren als Oldtimer versichert, Motorräder erst ab einem Alter von dreißig Jahren. Außerdem ist es oft notwendig, die Versicherung eines anderen Autos nachzuweisen, das im Alltag gefahren wird.
Der Oldtimer muss gut erhalten sein und noch möglichst den Originalzustand haben. Zudem darf das Fahrzeug nur wenig gefahren werden, das heißt, es kann nicht zu Fahrten für tägliche Besorgungen benutzt werden. Im normalen Alltag muss ein anderes Fahrzeug benutzt werden. Vor dem Abschluss der Versicherung muss das Auto oder Motorrad zudem auf seinen Wert geschätzt werden. Dazu wird ein Gutachter bestellt. Dies ist vor allem nötig, wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden soll. Diese übernimmt im Schadensfall die Reparaturkosten, auch, wenn der Schaden selbst verursacht wurde. Besitzt das Fahrzeug jedoch einen Wert, der unter 7500 Euro liegt, so ist kein Gutachten nötig.
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach dem Wert des Fahrzeugs, ebenso, wie nach der Kilometerleistung, die im Jahr zurückgelegt wird. Die meisten Versicherer versenden dazu am Ende eines jeden Versicherungsjahres einen Fragebogen, auf dem der aktuelle Kilometerstand eingetragen werden muss. So kann überprüft werden, ob die vereinbarte Kilometerleistung eingehalten wurde. Andere Versicherungen schicken Sachverständige, die den Kilometerstand feststellen, falls es zu Unregelmäßigkeiten in den Angaben kam.
Die Oldtimerversicherung übernimmt die Schäden, die innerhalb von Europa und in den Ländern, die auf der Grünen Karte vermerkt sind, entstehen. Außerdem kann eine Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen werden, die auch bei Diebstahl und Vandalismus greift. (KD1180) |