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KFZ-HAFTPFLICHT / AUTO-HAFTPFLICHT

KFZ-Haftpflicht / Auto-Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Auto ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben. Wer sein Auto zulassen möchte, muss die bestehende Versicherung anhand eines Versicherungsnachweises belegen, den er bei seiner Versicherungsgesellschaft ausgestellt bekommt. Früher war dieser Nachweis auch unter dem Namen Doppelkarte bekannt.

Der Grund für den Zwang des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung ist, dass eine geschädigte Person nicht auf den Kosten für die Reparatur des Wagens oder anderen Kosten sitzen bleiben soll. Die Versicherung greift aber nur in Fällen, in denen ein Schaden nicht durch eigene Schuld entstanden ist. Das bedeutet, dass immer der Unfallverursacher der Pflicht nachkommen muss, den Schaden zu begleichen. Dazu wird in der Regel nach dem Unfall ein Gutachter bestellt, der den Schaden und die daraus resultierenden Kosten einschätzt. Sein Gutachten wird an die Versicherung weitergeleitet, ebenso, wie die Rechnung der Reparaturwerkstatt. Sie begleicht dann entweder die Kosten direkt mit den beauftragten Firmen oder lässt das Geld dem Geschädigten zur Rechnungsbegleichung zukommen.

Die Auto-Haftpflicht für das Auto übernimmt neben den reinen Sachschäden auch Personen- oder Vermögensschäden. Ein Vermögensschaden kann beispielsweise eintreten, wenn es aufgrund eines Unfalls zur Arbeitsunfähigkeit des Unfallgegners kommt und damit ein Ausfall seines Verdienstes verbunden ist.

Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung berechnen sich aus der Schadenfreiheitsklasse des Halters des Autos und der Typ-, beziehungsweise Regionalklasse des Autos. Das bedeutet, dass jemand, der seit vielen Jahren unfallfrei fährt, in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse bei der Auto-Haftpflicht eingestuft wird und folglich einen geringeren Beitragssatz bezahlen muss. Kommt es aber zur Begleichung eines Schadens, so wird der Betroffene in der Regel in die nächst höhere Klasse eingestuft, die Beiträge steigen wieder. Die Einstufung des Fahrzeugs richtet sich nach dem Typ des Autos und der Region, in der das Fahrzeug zugelassen ist. Kommen in der Region beispielsweise viele Diebstähle oder Unfälle vor, in denen ein Auto dieses Typs beteiligt ist, so steigen die Beiträge für alle Fahrzeuge dieses Typs sowohl für die Kaskoversicherungen aber auch die Auto-Haftpflicht Versicherung. (KD621)

 
Ärger beim Unfall

Ärger beim Unfall Die Autohaftpflichtversicherung des Verursachers zahlt den Schaden beiim Geschädigten (© fotomek - Fotolia.com)



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