1934 wurde die Hallesche Krankenkasse als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit von der heutigen Kaufmännischen Krankenkasse gegründet, eine Trennung zwischen nicht versicherungspflichtigen und gesetzlich pflichtversicherten Personen wurde vollzogen.1948 wurde der Hauptsitz von Berlin nach Stuttgart verlegt und 14 Jahre später fusionierte die Hallesche Krankenversicherung mit dem Nationalen Krankenversicherungsverein zur Hallesche-Nationale Krankenversicherung. 2002 erfolgte die Namensänderung in Hallesche Krankenversicherung aG, sie gehört zum Verbund Alte Leipziger-Hallesche.
Die Hallesche PKV hat Service Center in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Hannover, Mannheim, Kassel, Köln, München, Münster, Nürnberg, Leipzig und Stuttgart. Diese realisieren eine kundennahe Beratung und Betreuung für PKV-Versicherte der Halleschen.
Durch die Rating Agentur Assekurata wurde die Hallesche Krankenversicherung bereits mehrfach mit „sehr gut“ bewertet, Kriterien waren Beitragstabilität, Kundenorientierung und Sicherheit.
Bei der Halleschen Krankenversicherung kann eine private Vollversicherung aber auch eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem gewählten Tarif des Versicherten. Altersrückstellungen werden bereits in jungen Jahren gebildet, hiermit werden die, im Alter erhöht anfallenden Kosten, abgedeckt.
Im Zuge der Gesundheitsreform, die am 01. April 2007 in Kraft getreten ist, ergeben sich auch für private Krankenversicherungen, somit auch für die Hallesche Krankenversicherung, erhebliche Veränderungen. Seit dem 02. Februar 2007 können Arbeitnehmern und Angestellten nur dann noch von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn das Jahreseinkommen die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze an drei Kalendermonaten in Folge überschreitet. Nur dann ist für Angestellte der Wechsel in die Hallesche PKV möglich.
Ab dem 01.Januar 2009 besteht für alle Versicherungspflicht. Die privaten Krankenversicherungen wie die Hallesche sind dann verpflichtet, Personen die zuletzt privat krankenversichert waren und nun weder gesetzlich krankenversichert noch versicherungspflichtig sind, im Basistarif zu versichern. Mit dem Basistarif wird die Grundversorgung im ambulanten und stationären Bereich abgesichert und entspricht somit in etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Risikozuschläge dürfen nicht mehr erhoben werden, ebenso ist eine Ablehnung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht mehr möglich. Bei Hilfsbedürftigkeit können auch bereits privat Krankenversicherte innerhalb ihrer Krankenversicherung in den Basistarif wechseln. Bedingung hierfür, der Versicherte muss das 55. Lebensjahr überschritten haben oder Rentner sein - generell, nicht nur für die Hallesche Krankenversicherung.
Ab dem 01. Januar 2008 können privat Krankenversicherte, die das 40. Lebensjahr vollendet und in eine andere private Krankenversicherung wechseln wollen, die gebildete Altersrückstellung übertragen lassen. Diese Regelung soll ab 2013 für alle privat Krankenversicherte gelten.
Verträge, die nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, beinhalten die Wechselmöglichkeit in den Basistarif einer anderen privaten Krankenversicherung. |