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HALLESCHE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG - TARIF NK2

Der NK-Tarif in Stufe 2

Der Tarif NK 2 der Halleschen Privaten Krankenversicherung ist eine Variante des von dieser Versicherungsgesllschaft angebotenen Tarifes Master (NK). NK bezeichnet dabei die Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes, welcher im Rahmen dieses Tarifes sehr flexibel geregelt werden kann. Versicherte, die sich für die Tarifvariante NK 2 entscheiden, haben pro Jahr einen Selbstbehalt von 600 € zu zahlen. Andere mögliche NK-Stufen des Tarifes Master (NK) sind NK 3 mit 300 €, NK 1 mit 1.100 € und NK 4 mit 2.750 € Selbstbehalt.

Die Hallesche Private Krankenversicherung wirbt mit dem Slogan: "Hervorragende Leistungen haben ihren Preis - in diesem Fall einen günstigen". Laut Versicherungsangaben gewährt der Tarif Master (NK) einen Top-Versicherungsschutz und ist grundsätzlich für alle Personen interessant, die im Bereich Gesundheit hervorragende Leistungen erwarten. Wenn man den Angaben der Halleschen Privaten Krankenversicherung Glauben schenken darf, dann ist das Preis-Leistungs-Verhältnis in den angebotenen Master (NK) - Tarifen erstklassisch, was dann auch für den Tarif NK 2 gelten müsste. Externe und unabhängige Experten scheinen dieses Urteil zu bestätigen. So erhielt der Tarif Master (NK) der Halleschen Privaten Krankenversicherung das Assekurata-Qualitätsurteil "Sehr gut" zuerkannt und belegte außerdem in einem internen Ranking der von der Stiftung Warentest herausgegebenen Zeitschrift "FINANZtest" Nr. 12/2006 den 1. Platz. Auch hier erfolgt die Bewertung mit dem Prädikat "Sehr gut".

Die Versicherten im Tarif Master (NK) haben im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nicht nur Anspruch auf volle Kostenübernahme für alle Krankenhausleistungen, sondern auch auf Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Eine Kostenübernahme erfolgt auch für Krankentransporte.

Für ambulante medizinische Behandlungen werden grundsätzlich 100 Prozent der Kosten von der Versicherung getragen, dies gilt im Tarif Master NK 2 unabhängig davon, ob die Behandlung durch den Hausarzt oder einen anderen Allgemein- oder Facharzt erfolgt. Auch für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden laut Versicherungsangaben alle anfallenden Kosten erstattet. Für Sehhilfen kann innerhalb von 2 Jahren ein Zuschuss von 260 € gewährt werden. Für Heilpraktikerbehandlungen werden die Kosten im Tarif Master NK2 zu 80 Prozent übernommen, sofern die Gesamtkosten 2.000 € pro Jahr nicht übersteigen. Auch für ambulante Psychotherapiesitzungen kann eine Kostenbeteiligung von 80 Prozent gewährt werden.

Beim Zahnarzt werden 100 Prozent der Kosten sowohl für die Behandlung als auch für Zahnersatz erstattet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Kosten nicht höher als 550 € sind, andernfalls wird nur ein Zuschuss von 75 Prozent gewährt. Für kieferorthopädische Behandlungen können ebenfalls 75 Prozent der Kosten übernommen werden.

Wer ein Jahr lang keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen bzw. keine Arzt-, Zahnarzt- oder Krankenhausrechnungen an die Hallesche Private Krankenversicherung geschickt hat, kann im Rahmen des Tarifes Master NK 2 eine Rückerstattung von 3 Monatsbeiträgen bekommen.


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Hallesche Private Krankenversicherung - Tarif NK3



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