Die privaten Krankenkassen stehen einem großen Teil der Bevölkerung offen, auch wenn viele sie nicht zu ihrer Krankenversicherung wählen und lieber gesetzlich versichert bleiben. Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Menschen, die über die Einkommensgrenze von 47.000 Euro im Jahr kommen, können sich privat versichern lassen. Die größte Hürde dabei ist wohl der Aufnahmeantrag. In diesem müssen detaillierte Angaben über den Gesundheitsstand gemacht werden. Außerdem findet bei vielen privaten Krankenkassen ein Gesundheitscheck durch einen Vertragsarzt statt. Die Kriterien sind dabei recht streng. Doch nicht nur gesundheitlich angeschlagene Antragsteller bekommen meist Probleme bei der Aufnahme, auch ältere Menschen gehören nicht zum gern gesehenen Klientel der privaten Kassen. Sie möchten verhindern, dass die Mehrausgaben, die durch solche Mitglieder entstehen, Auswirkungen auf die Beitragssätze der anderen Mitglieder haben. Doch wer einmal in der privaten Krankenkasse versichert ist, wird auch schnell die Vorteile zu spüren bekommen. Schon bei Vertragsschluss wird die Art der ärztlichen Behandlung vereinbart, etwa, wenn im Krankheitsfall ein Klinikaufenthalt nötig wird. So kann man sich vom Chefarzt behandeln lassen und die Einzelzimmerunterbringung vertraglich festlegen lassen. Gegenüber den gesetzlichen Kassen haben die privaten Anbieter vor allem bei Hilfsmitteln und Untersuchungen im augenoptischen Bereich große Vorteile. So zahlen sie zum Beispiel einen großen Teil oder in der Regel sogar den gesamten Betrag, wenn eine Sehhilfe nötig wird. Wichtig zu wissen ist, dass es bei der privaten Krankenversicherung kein Familienversicherungsmodell gibt. Jedes Familienmitglied muss sich selbst versichern und auch selbst Beiträge zahlen. Jüngere Mitglieder zahlen dabei meist niedrigere Beitragssätze als ältere, was wieder mit der Kostenersparnis zusammen hängt. Wer den Vertrag abschließt, kann verschiedene Module "buchen". Die Basisversicherung entspricht dabei den Angeboten der gesetzlichen Kassen, alles Weitere wird extra abgeschlossen und natürlich schlägt sich jede Zusatzversicherung in der Höhe der Beiträge nieder. Wer arbeitslos geworden ist, kann seine Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen und kann bei Arbeitsaufnahme sofort wieder in die private Kasse zurückkehren. In der Zeit der Arbeitslosigkeit wird jeder automatisch gesetzlich versichert. Bei einer Rückkehr in die private Krankenkasse ist auch kein erneuter Gesundheitscheck nötig. |