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BEENDIGUNGSMÖGLICHKEITEN DER GKV MITGLIEDSCHAFT

Wie / wann kommt man raus aus der gesetzlichen KV?

Rund 89 Prozent der Deutschen sind in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die meisten davon sind Pflichtmitglieder, das heißt, sie haben zwar die Wahl der Krankenkasse, nicht aber die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Nur wer nicht unter diese Pflicht fällt, kann sich zwischen GKV und PKV entscheiden. Die Frage, wer sich privat versichern also dem gesetzlichen System den Rücken kehren darf, muss also eigentlich andersrum beantwortet werden: Versicherungsfrei ist jeder, der nicht unter die Versicherungspflicht fällt. Diese Versicherungspflicht wird im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

 
Raus aus der GKV!?

Raus aus der GKV!? (© N Media - Fotolia)

Wer ist GKV-pflichtversichert?

abhängig Beschäftigte, also Arbeitnehmer, die über 400 Euro monatlich aber unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze verdienen
Azubis, Studierende und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten
Rentner, wenn sie mehr als neun Zehntel der zweiten Hälfte ihrer Erwerbstätigkeit in einer Gesetzlichen Kasse versichert waren
Empfänger von Arbeitslosengeld I und II, wenn sie sich nicht aufgrund vorheriger Versicherungsfreiheit endgültig von der Versicherungspflicht haben befreien lassen
Bestimmte Selbstständige und Freiberufler, zum Beispiel Künstler und Publizisten, wenn sie Mitglied der Künstlersozialkasse sind, Lehrende Berufe und land- und forstwirtschaftliche Unternehmer sowie Altenteiler

Wer kann frei wählen?

Angestellte, die über der Jahresarbeitsendgeldgrenze (JAE) verdienen (2013: 52.200 Euro jährlich, inklusive aller Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Tantiemen) oder die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren und es seither ununterbrochen sind und oberhalb der JAE für Bestandskunden (2013: 47.250 Euro inklusive Sonderzahlungen) verdienen
Hauptberuflich Selbstständige oder Freiberufler, wenn sie nicht unter eine gesonderte Versicherungspflicht fallen
Berufsbeamte und Richter
Zeitsoldaten

Wer wechseln will, muss selbst aktiv werden

Überschreitet ein Arbeitnehmer durch eine Lohnerhöhung oder einen Jobwechsel die JAE und wird er nicht aktiv, verändert sich für ihn zunächst wenig. Zwar ändert die Krankenkasse seinen Status von „pflichtig“ auf „freiwillig“, meist wird dies auch auf der Abrechnung des Arbeitgebers vermerkt, doch er bleibt dort versichert, wo er es bisher war. Entscheidet er sich für eine Private Krankenversicherung, muss er seiner Gesetzlichen Kasse kündigen (Kündigungsfrist: laufender Monat plus zwei weitere Monate) und übergangslos eine so genannte „substitutive“ (ersetzende) Krankenvollversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen. (Beispiel: Ein Versicherter entschließt sich im Februar zum Wechsel und kündigt, dann ist er bis zum 30. April in seiner alten Kasse versichert und muss zum 1. Mai eine Private Krankenversicherung haben). In dem neuen Vertrag muss auch eine private Pflegeversicherung (siehe auch hier) enthalten sein, die die bisherige gesetzliche Pflegeversicherung ersetzt.

Der Abschluss der neuen PKV muss der Gesetzlichen Kasse gegenüber nachgewiesen werden, in der Regel übernimmt dies aber das Versicherungsunternehmer oder der Vermittler. Waren in der Gesetzlichen Kasse Familienversicherte, zum Beispiel Kinder oder nicht erwerbstätige Ehepartner, mitversichert, muss auch für sie eine neue Versicherung nachgewiesen werden. Kommt die neue Private Krankenversicherung nicht zustande, zum Beispiel, weil der Antragssteller wegen Vorerkrankungen abgelehnt wird, bleibt die bisherige gesetzliche Versicherung bestehen.

Wann Kinder familienversichert bleiben können

Möchte ein Ehepartner in die PKV wechseln und der andere will oder muss in der GKV bleiben, können gemeinsame Kinder nur dann in der Gesetzlichen Kasse kostenfrei mitversichert bleiben, wenn der Ehepartner, der in der GKV bleibt, mehr als der Privatversicherte verdient. Oder, was aber nur bei Selbstständigen, Beamten oder Zeitsoldaten möglich ist, wenn der Privatversicherte unter JAE verdient (vgl. auch hier). In allen anderen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Kinder privat, also gegen eigenen Beitrag, versichert werden. In der Praxis bleibt dies jedoch gelegentlich auch unentdeckt, so dass Kinder teils noch über Jahre in der GKV familienversichert sind.

Auch bei jeder anderen Statusänderungen (zum Beispiel ein Start in die Selbstständigkeit, Verbeamtung oder ähnliches) muss der Versicherte von sich aus aktiv werden, wenn er in die Private Krankenversicherung wechseln möchte. Er muss unter Hinweis auf seinen freiwilligen Status kündigen und einen entsprechenden PKV-Vertrag nachweisen.

Große Unterschiede zwischen GKV und PKV

Dabei gilt es allerdings einige Dinge zu beachten: In der Regel ist der Wechsel in die PKV „für immer“ und will entsprechend gut überlegt sei. Zum anderen unterscheiden sich die gesetzlichen und privaten Systeme stark voneinander. In der GKV wird jeder, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, unabhängig von Alter und eventuellen Vorerkrankungen aufgenommen, der Beitrag errechnet sich ausschließlich nach dem Einkommen, Angehörige ohne eigenes Einkommen können kostenfrei mitversichert werden. Außerdem sind die Leistungen der Kassen ähnlich.

In der PKV berechnet sich der Beitrag nach dem individuellen Risiko, insbesondere dem Alter der versicherten Person, außerdem kostet jeder Versicherte einen eigenen Beitrag. Vorerkrankungen können zur Ablehnung oder zu Risikozuschlägen führen. Vor allem aber sind die Leistungen nahezu frei vereinbar. Das heißt, dass man bei Vertragsabschluss gut überlegen sollte, welche man wünscht und benötigt. Dafür genießt man aber im Gegenzug eine Art Bestandschutz bei den Leistungen. Hat man einmal bestimmte Behandlungsmethoden mit in den Vertrag eingeschlossen, bleiben die auch später versichert. Während im gesetzlichen System der Gesetzgeber bestimmte Zahlungen aus dem Leistungskatalog ausschließen kann, wie es in der Vergangenheit zum Beispiel mit Brillen und anderen Sehhilfen geschehen ist.

Umso wichtiger ist eine entsprechende Beratung, ob dieser Schritt sinnvoll erscheint, und, wenn man sich dafür entscheidet, dass man den richtigen Tarif beim richtigen Versicherer findet. (18.01.2013)

Video: Zweiklassenmedizin in Deutschland

PKV Doku: Zweiklassenmedizin in Deutschland
www.youtube.com/watch?v=Y-s7ZH1GL34


Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV |
 
Beamte @ Gesetzliche Krankenkasse?



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