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BEIHILFEVERSICHERUNG FÜR BEAMTE

Differenzerstattung zwischen Rechnung und Beihilfe

Auch wenn Beamte viele Privilegien genießen und auch einen besonderen gesellschaftlichen Status haben, so spüren auch sie die Sparmaßnahmen ihrer jeweiligen Dienstherren. Und dass jede Besoldungsgruppe gut verdient, lässt sich schon gar nicht aufrechterhalten wenn man bedenkt, dass einfache Polizeibeamte genauso Beamte sind wie solche im gehobenen oder sogar höheren Dienst mit all den Konsequenzen, die zum Beispiel die Krankenversicherung für Beamte betrifft. Denn Beamte sind wie Selbstständige und gut verdienende Angestellte privilegiert, wenn es um die eigene Krankenversicherung geht, da sie als Privatpatient - trotz vieler Dementis - eine bevorzugte Behandlung bei Ärzten genießen. Dabei erhalten Beamte über ihren Dienstherrn die Erstattung ihrer Kosten, die ihnen die Ärzte bzw. Krankenhäuser bei einer stationären Behandlung in Rechnung stellen. Diese Beihilfe erstattet die Kosten jedoch nicht in voller Höhe, sodass die Beamten gezwungen sind, eine ergänzende Beihilfeversicherung für Beamte abzuschließen.

Nahezu jede private Krankenversicherung bietet eine solche ergänzende Beihilfeversicherung für Beamte an, die die Differenz zwischen Beihilfeerstattung und Rechnungsbetrag erstattet. Darin enthalten sind in der Regel Kosten für Heilpraktiker, Brillengestelle oder Zahnersatz, die von der Beihilfe gar nicht mehr übernommen werden. Aber längst nicht alle Beamten nehmen den vollen Versicherungsschutz über die ergänzende Beihilfeversicherung in Anspruch. Um die Prämie möglichst niedrig zu halten, werden z. B. die Kosten für Heilpraktiker oder Kuraufenthalte nicht abgedeckt, sondern sie zahlen diese Kosten aus ihrer eigenen Tasche.

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