Wildunfälle sind für viele Autofahrer das reinste Horrorszenario. Zum einen, weil man sich gerade im Frühjahr und Herbst nie sicher sein kann, dass nicht Wild über die Straße wechselt. Und zum anderen, weil die Unsicherheit unter den Verkehrsteilnehmer hinsichtlich des richtigen Verhaltens nach einem Wildunfall sehr groß ist. Die Schäden, die jährlich durch solche Unfälle entstehen, sind immens. Wichtig ist es daher, die Polizei und den zuständigen Förster zu benachrichtigen und sich eine so genannte Wildbescheinigung ausstellen zu lassen, die zusammen mit der Schadensmeldung bei der Versicherung eingereicht werden muss. Das gilt auch für en Fall, dass das Wild nach dem Zusammenstoss geflüchtet ist.
Die Versicherungen unterscheiden nach Sachlage zwei verschiedene Arten von Wildschäden. Einmal die, die in Folge eines direkten Zusammenstoßes mit einem Tier entstanden sind und zweitens die Schäden im Zusammenhang mit dem Ausweichen vor einem Tier. Bei einem Zusammenstoß sind in der Regel die Schäden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Das gilt allerdings nur bei Haarwild, also Rehen, Wildschweinen oder Hirschen. Große Vögel sind davon ausgenommen.
Im Falle eines Ausweichmanövers ist die Teilkaskoversicherung nicht automatisch in der Pflicht. In der Regel zahlen Versicherungen nur dann, wenn der Schaden bei einem Zusammenstoß mit dem Tier ebenso groß gewesen wäre. Meist entstehen durch das Ausweichen größere Beschädigungen, es sei denn, es handelt sich um ein wirklich großes Tier, dem man ausgewichen ist. Bei einer Vollkaskoversicherung wird generell für alle Schäden geleistet und zwar unabhängig von ihrer Ursache. |