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ENTWICKLUNG DER HÖCHSTBEITRÄGE IN DER GKV

Beitragsentwicklung in der gesetzlichen KV

Immer nur nach oben: Die Beitragsentwicklung in der GKV | Beitragserhöhungen sind gerade in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein heiß diskutiertes Thema. Wer sich in jungen Jahren für einen günstigen Vertrag in der PKV entscheidet, kann nur anhand der Entwicklung innerhalb des Tarifes in der Vergangenheit Vermutungen anstellen, wie sich sein Beitrag in den kommenden Jahren entwickelt. Was tatsächlich passiert, weiß keiner. Denkbar sind im Extremfall gigantische Beitragserhöhungen – und gerade diese Negativbeispiele machen immer wieder Schlagzeilen. Dabei wird aber oft vergessen, dass auch die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten Jahren zum Teil stark gestiegen sind.

 

Indirekte Erhöhungen der Beiträge

Dabei greifen in der GKV – neben „versteckten“ Beitragserhöhungen durch die Einführung von Zuzahlungen und die Streichung oder Reduzierung von Leistungen – gleich zwei Instrumente der Beitragserhöhung: Zum einen kann der eigentliche Beitragssatz, also der Anteil am Einkommen, der an die Krankenkasse abgeführt werden muss, steigen. Eine solche Erhöhung hat für jeden Versicherten einen höheren Beitrag zur Folge. Zum anderen kann die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nach oben angepasst werden. Bis zu dieser Beitragsbemessungsgrenze müssen gesetzlich Versicherte Beitrag zahlen. Wird dieser Wert angehoben, hat das für Besserverdienende, die oberhalb der bisherigen BBG verdient haben, eine Mehrbelastung zur Folge.

Zwei Beispiele (monatlich berechnet, ohne Berücksichtigung evtl. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld):

Beispiele im Vergleich

Ein Angestellter verdient 2.500 Euro brutto im Monat. Ab Juli 2009 musste er 7,9 Prozent davon an die Kasse abführen, weitere 7 Prozent leistete sein Arbeitgeber, zusammen also 372,50 Euro pro Monat. Als der einheitliche Beitrag aller Kassen am 1. Januar 2011 wieder auf 15,5 Prozent stieg (8,2 Prozent Arbeitnehmer-, 7,3 Prozent Arbeitgeberanteil), stieg die gesamte Abgabenlast auf 387,50 Euro monatlich. Hätte der Angestellte in der Zwischenzeit eine Lohnerhöhung bekommen, wäre der Beitrag weiter gestiegen. Dass in der gleichen Zeit die BBG gestiegen war, hatte hier keine Auswirkungen.
Ein Angestellter mit einem Gehalt über der BBG, in diesem Beispiel 4.000 Euro monatlich, spürt diesen Effekt allerdings doppelt. Ab dem 1. Juli 2009 musste er zusammen mit seinem Arbeitgeber 14,9 Prozent auf 3.675 Euro abführen, das sind 547,58 Euro im Monat. Zum 1. Januar 2011 stieg aber nicht nur der Beitragsatz der Krankenkasse um 0,6 Prozentpunkte, sondern auch die BBG auf 3.712,50 Euro. Und damit der GKV-Beitrag dieses Angestellten auf 575,44 Euro pro Monat. Dafür hätten hier zwischenzeitliche Lohnerhöhungen keine weiteren Auswirkungen.

Beitragssatz und BBG sind meist gestiegen

Tatsächlich sind sowohl der Beitragsatz der Gesetzlichen Krankenkassen als auch die Beitragsbemessungsgrenze in den vergangenen Jahren meist gestiegen. Der durchschnittliche Beitragsatz aller Kassen lag 1985 noch bei 11,8 Prozent und wurde je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Heute liegt er bei einheitlichen 15,5 Prozent, wovon der Arbeitnehmer allerdings den größeren Anteil (8,2 Prozent) zu tragen hat. Außerdem dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die dann komplett vom Versicherten (Arbeitnehmer) zu tragen sind.

Ähnlich ist die Entwicklung bei der Bemessungsgrenze. Die betrug 1990 noch 56.700 D-Mark pro Jahr (etwa 28.990 Euro). Für 2013 beträgt die BBG inzwischen 47.250 Euro. Seit 1990 blieb die Beitragsbemessungsgrenze nur in einem Jahr (2007) unverändert, einmal fiel sie um gut 1 Prozent (2011), ansonsten stieg sie Jahr für Jahr. Besonders stark in den 1990er Jahren, als es zum Teil Erhöhungen von über 5 Prozent pro Jahr gab.

Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Beitragssatz in der GKV bei 13,5 Prozent, der Arbeitnehmer hatte die Hälfte davon zu tragen, die BBG lag bei 77.400 D-Mark (rund 39.574 Euro), somit betrug der Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung für einen Arbeitnehmer (Eigenanteil) umgerechnet knapp über 1.780 Euro jährlich. 2013 ist die BBG auf 47.250 Euro und der Arbeitnehmer-Eigenanteil am GKV-Beitrag auf 8,2 Prozent gestiegen, der maximale Eigenbeitrag hat sich also auf 3874,50 Euro pro Jahr erhöht. Das ist ein sattes Plus von etwa 217 Prozent in gerade mal 13 Jahren.

 

Versteckte Erhöhungen: Zuzahlungen und Kürzungen

Noch nicht mit eingerechnet in alle diese Zahlenspiele sind die Leistungskürzungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Gab es ursprünglich mal alles auf Krankenschein, wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Zuzahlungen eingeführt und Leistungen gestrichen. Sehhilfen wie Brillen gibt es nur noch für stark Sehbehinderte, beim Zahnersatz nur noch den so genannten Festkostenzuschuss, außerdem sind Rezeptgebüren und weitere Zuzahlungen zu leisten. Diese Mehrkosten müssten noch auf die Beitragserhöhungen aufgerechnet werden, da sie ebenfalls vom Versicherten bezahlt werden.

Wie sich die Beiträge in der GKV zukünftig entwickeln, kann man natürlich genauso wenig vorhersagen, wie die Entwicklung in der PKV. Beide Systeme sind von enormen Preis- und Kostensteigerungen im Gesundheitssystem betroffen. Von daher ist es wahrscheinlich, dass die Entwicklung ähnlich weitergehen wird wie in der Vergangenheit. Zwar wurde die Praxisgebühr inzwischen abgeschafft, über weitere Streichungen im Leistungskatalog der GKV wird aber offen diskutiert. Auch die Beitragsbemessungsgrenze dürfte weiter steigen. Bemühungen, zumindest den Beitragsatz konstant zu halten, sind zu erkennen, werden aber meist damit begründet, dass den Arbeitgebern keine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten zugemutet werden kann. Von daher ist eine weitere Anhebung der Arbeitnehmeranteils nicht ausgeschlossen (22.01.2013).

VIDEO zum Thema

ARD Mittagsmagazin: Reformbedarf bei den Krankenversicherungen (www.youtube.com/watch?v=ZUX95F2f7YE / 25.02.2013)


Leistungen der GKV: Was wird wie bezahlt? |
 
Beendigungsmöglichkeiten der GKV Mitgliedschaft



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