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UNIVERSA ZAHN-VERSICHERUNGEN VORGESTELLT |
Die Universa Zahn-Versicherung "dentKomfort"
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Die Universa Versicherung bietet mit dem Zahnzusatztarif dentKomfort nach eigenen Angaben einen günstigen Weg, um die Eigenbeteiligung des Versicherten für Zahnersatzleistungen spürbar zu reduzieren. Diese private Zahnzusatzversicherung ist nur für gesetzlich Versicherte abschließbar. Zudem wirbt die Universa mit einem unkomplizierten Versicherungsabschluss ohne Gesundheitsprüfung, wobei jedoch auch hier Vorerkrankungen nicht im Versicherungsschutz enthalten sind. |
Leistungen der "dent Komfort" Zahnversicherung
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Die Zahnzusatzversicherung der Universa im Tarif dentKomfort leistet für Zahnersatz nur bei einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wählt der Versicherte eine einfache und funktionale Regelversorgung, übernimmt die Zahnzusatzversicherung den nach Abzug der Vorleistung von 50 % verbleibenden Rechnungsbetrag. In diesem Fall entfällt entsprechend eine Eigenbeteiligung des Versicherten. Entscheidet sich der Versicherte für höherwertigen Zahnersatz, wie z.B. Implantate, Inlays, verblendete Kronen oder aufwendige Brücken, verdoppelt die Zahnzusatzversicherung die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt sowohl bei einem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung von 50 % als auch für einen höheren Zuschuss von 60 % bei fünf Jahren bzw. 65 % bei zehn Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge (Bonusheft). Nach Angaben der Universa ist somit auch hier eine Kostenerstattung von bis zu 100 % möglich. Außerdem besteht beim Tarif dentKomfort keine Stückzahlbegrenzung für Zahnersatz, womit z.B. keine Festlegung einer Implantatanzahl je Kiefer vorgesehen ist. Des Weiteren übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch für plastische Füllungen einen Betrag in Höhe der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch begrenzt auf maximal 75 Euro pro Jahr. Innerhalb dieses Betrages kann der Versicherte zudem professionelle Zahnreinigungen und Zahnprophylaxe-Leistungen wahrnehmen. |
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Wartezeiten beim Universa "dentKomfort"-Tarif
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Die Wartezeiten betragen beim Zahnzusatztarif dentKomfort 3 Monate für allgemeine Zahnbehandlungen bzw. 8 Monate für Zahnersatzmaßnahmen. Zudem ist die Leistungssumme in den ersten vier Kalenderjahren auf festgelegte Höchstbeträge begrenzt, sofern die zahnärztliche Behandlung nicht durch einen Unfall notwendig geworden ist. Die Zahnzusatzversicherung zahlt daher im ersten Kalenderjahr maximal 300 Euro, in den ersten beiden Kalenderjahren insgesamt maximal 600 Euro, in den ersten drei Kalenderjahren insgesamt maximal 900 Euro und innerhalb der ersten vier Kalenderjahre insgesamt maximal 1.200 Euro. Ab dem fünften Kalenderjahr entfallen diese Summenbegrenzungen (02.07.2011). |