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ZAHNVERSICHERUNG DER NÜRNBERGER IM CHECK |
Der Zahntarif "Nürnberger ZP80" vorgestellt
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Mit dem Zahnzusatztarif ZP80 bietet die Nürnberger Versicherung eine private Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz an, mit welcher der Versicherte nach Angaben der Nürnberger eine Privatpatientenbehandlung beim Zahnarzt erhält. Die Versicherung richtet sich an in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherte Personen bis zu einem Höchstalter von 69 Jahren. Des Weiteren sind bei Versicherungsabschluss nur zwei Gesundheitsfragen zu beantworten, wodurch diese Versicherung auch Personen mit einigen Vorerkrankungen zugänglich ist. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen auch noch nicht ersetzte fehlende Zähne des Versicherungsnehmers in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. In diesem Fall erhöht sich jedoch die Versicherungsprämie um einen Zuschlag von 20 % je fehlendem Zahn. |
Details der Nürnberger ZP80 Zahnzusatzversicherung
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Der Tarif Nürnberger ZP80 leistet für Inlays und Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Brücken und Implantate. Auch ein Knochenaufbau im Rahmen implantologischer Maßnahmen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig. Zudem werden Kunststofffüllungen übernommen. Grundsätzlich ist jedoch ein Austausch intakter Füllungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Des Weiteren sind bei diesem Tarif weder eine maximale Anzahl erstattungsfähiger Implantate noch eine besondere Höchstbetragsbegrenzung für Implantate oder Inlays vorgegeben. Mit dem Zahnzusatztarif ZP80 beschränkt sich der Eigenanteil des Versicherten bei der Nürnberger für eine versicherte Zahnersatzmaßnahme auf maximal 20% des Rechnungsbetrages. Entsprechend beträgt der Erstattungssatz des Tarifs mindestens 80% des Rechnungsbetrages einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Zahnersatzmaßnahme ist jedoch keine Voraussetzung für eine Leistung aus der Zahnzusatzversicherung. Nicht mit diesem Tarif versichert sind jedoch Leistungen für Zahnprophylaxe oder Kieferorthopädie. |
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Wartezeiten bei der Nürnberger Zahnversicherung
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Die Leistungen des Zahnzusatztarifs ZP80 der Nürnberger können erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten beansprucht werden. Zudem ist in den ersten Versicherungsjahren die Leistungssumme der Versicherung auf festgelegte Höchstgrenzen beschränkt. Demnach werden in den ersten beiden Versicherungsjahren jeweils maximal 500 Euro erstattet. Im dritten Versicherungsjahr steigt die Höchstsumme auf 750 Euro. Ab dem vierten Versicherungsjahr bestehen bei diesem Tarif keine Höchstbetragsbeschränkungen mehr. Allerdings entfallen die Höchstgrenzen auch in den ersten Jahren für Zahnersatzmaßnahmen, welche durch einen Unfall verursacht worden sind (03.07.2011). |