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SDK ZAHNVERSICHERUNGEN VORGESTELLT |
Der SDK-Zahnversicherungstarif "ZGB" im Check
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Bei dem Tarif ZGB der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) handelt es sich um eine private Zahnzusatzversicherung für verschiedene Zahnbehandlungen sowie für kieferorthopädische Leistungen für Personen bis 18 Jahren, mit welcher die private Zuzahlung des Versicherten für diese Maßnahmen verringert werden soll. Dieser Tarif ist nur von gesetzlich krankenversicherten Personen abschließbar. Des Weiteren erfolgt für diese Versicherung ein Vertragsabschluss mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Allerdings ist ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren bei Antragstellung ein Zahnbefundbericht vorzulegen. |
Leistungen der ZGB Zahnversicherung der SDK
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Der Leistungsumfang des SDK-Tarifs ZGB beinhaltet eine Kostenerstattung für Zahnprophylaxe, Kunststofffüllungen, Inlays sowie Kieferorthopädie. Für Zahnprophylaxe-Leistungen, wie z.B. professionelle Zahnreinigungen, Fissurenversiegelung oder Fluoridierung, übernimmt der Tarif 100 % der Kosten, jedoch höchstens 70 € / Jahr. Zudem erstattet die Zahnzusatzversicherung 80 % der Kosten für Inlays und Kunststofffüllungen. Eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird hierbei vorab vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Erfolgt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für die entsprechende Zahnbehandlung, beträgt der Erstattungssatz 70 % des gesamten Rechnungsbetrages. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erstattet der Tarif ZGB zudem bis zu 100 % der gesamten Kosten für kieferorthopädische Leistungen, sofern diese nicht schon von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Allerdings gelten hierbei Höchstbetragsgrenzen, welche sich an dem Eintrittsalter des Versicherten bei Versicherungsbeginn orientieren. Daher übernimmt die Zahnzusatzversicherung höchstens 1.500 Euro für kieferorthopädische Behandlungen bei einem Eintrittsalter bis 6 Jahren. Bei einem Eintrittsalter von 7 bis 9 Jahren verringert sich der Höchstbetrag auf 1.000 Euro. Mit einem Eintrittsalter ab 10 Jahren sinkt der erstattungsfähige Höchstbetrag auf 500 Euro. |
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Wartezeiten beim ZGB-Zahnzusatz-Tarif
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Die Leistungen des Zahnzusatztarifs ZGB der Süddeutsche Krankenversicherung können grundsätzlich erst nach einer achtmonatigen Wartezeit in Anspruch genommen werden. Jedoch entfällt diese Wartezeit für Zahnprophylaxe-Leistungen, wodurch diese sofort ab Versicherungsbeginn erstattet werden. Des Weiteren bestehen in den ersten Versicherungsjahren für eine Kostenerstattung für Inlays und Kunststofffüllungen festgelegte Rechnungshöchstbeträge. Somit beträgt der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag in den ersten zwei Jahren 500 Euro. Der Rechnungshöchstbetrag erhöht sich auf 1.000 Euro innerhalb der ersten vier Jahre. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfallen die Rechnungshöchstbeträge für Inlays und Kunststofffüllungen (03.07.2011). |