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DIE HANSEMERKUR ZAHNVERSICHERUNG VORGESTELLT |
Der HanseMerkur Zahn-Tarif "EZ" vorgestellt
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Bei dem Zahntarif EZ der HanseMerkur Versicherungsgruppe handelt es sich um eine Zahnzusatz-Versicherung, welche dem Versicherten bestimmte Grundleistungen zur Reduzierung des Eigenanteils bei Zahnersatzmaßnahmen bieten soll. Die Versicherung richtet sich nur an in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen. |
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Leistungen des EZ-Tarifs der Hanse Merkur
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Der Leistungsumfang des Zahnzusatztarifs EZ beinhaltet eine Kostenerstattung von 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatzleistungen. Hierzu zählen bei dieser Versicherung die Neuanfertigung oder Reparatur von prothetischem Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Brücken und Inlays, sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Zahnersatzbehandlung. Zudem werden implantologische Leistungen übernommen. Diese sind jedoch auf höchstens 6 Implantate im Oberkiefer sowie 4 Implantate im Unterkiefer begrenzt. Die Zahnzusatz-Versicherung EZ von HanseMerkur trägt grundsätzlich 30% des Rechnungsbetrages vor Anrechnung der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt ist die Erstattungshöhe der Versicherung jedoch auf maximal 90 % des Rechnungsbetrages einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Eine Erstattung von insgesamt 100 % ist bei dieser Versicherung daher nicht möglich. Des Weiteren umfasst der Zahnzusatztarif EZ keine Leistungen für allgemeine Zahnbehandlung oder Zahnerhalt. Ebenso sind kieferorthopädische Leistungen nicht mitversichert. Für eine Erhöhung oder Ergänzung des Tarifs EZ bietet die HanseMerkur daher die Tarife EZE, EZT und EZP an, mit welchen der Tarif EZ zusätzlich erweitert werden kann. |
HanseMerkur EZ: Erstattungsbeträge
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Die Erstattungsbeträge der Zahnzusatz-Versicherung sind im Tarif EZ in den ersten vier Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstgrenzen festgelegt. Innerhalb des ersten Versicherungsjahres wird daher nur ein Betrag von maximal 180 Euro ausgezahlt. In den nächsten Versicherungsjahren steigen die Höchstbeträge auf maximal 360 Euro innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre, maximal 540 Euro innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre und maximal 720 Euro innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre. Ab dem fünften Versicherungsjahr ist die Erstattungshöhe unbegrenzt. Die Höchstgrenzen entfallen jedoch auch in den ersten Versicherungsjahren bei notwendigen Zahnersatzmaßnahmen infolge eines Unfalls. Des Weiteren erfolgt eine Leistung der Zahnzusatz-Versicherung grundsätzlich nur nach Vorlage eines Heil- und Kostenplanes des behandelnden Zahnarztes, welcher von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt worden ist (02.07.2011). |
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