|
|
|
HALLESCHE ZAHNZUSATZ-VERSICHERUNGEN |
Der Zahntarif "BISS 80" der Halleschen vorgestellt
|
Bei dem Zahnzusatzversicherungs-Tarif BISS 80 der Halleschen Privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine private Zahnzusatzversicherung, welche nur von gesetzlich krankenversicherten Personen abgeschlossen werden kann. Ein Versicherungsabschluss ist hierbei grundsätzlich für Personen bis zum 64. Lebensjahr möglich. Jedoch wird bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, wodurch Personen mit mehr als zwei fehlenden Zähnen (außer Weisheitszähnen) oder mit mehr als sechs ersetzten oder überkronten Zähnen sowie bei ausstehenden zahnärztlichen Behandlungen nicht versichert werden. |
|
|
Leistungen und Tarifdetails von "BISS80"
|
Der Tarif BISS 80 erstattet unter anderem Aufwendungen für ambulant durchgeführten Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Brücken, Prothesen oder Aufbissbehelfe und Schienen, sowie für bis zu 4 Zahnimplantate je Kiefer und in diesem Zusammenhang anfallende chirurgische Maßnahmen. Zudem besteht ein Versicherungsschutz auch für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme. Die Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung der Halleschen Versicherung beträgt einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 100 % des Rechnungsbetrages für einfachen Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung. Bei höherwertigem Zahnersatz, wie z.B. Keramikkronen oder Implantaten, oder bei Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Metall werden einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 80 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Mindestleistung des Tarifs ist hierbei auf den Betrag festgelegt, welcher bei Wahl der Regelversorgung aus gezahlt worden wäre. Der Tarif Hallesche BISS 80 leistet auch ohne eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall werden jedoch grundsätzlich 50 % des Rechnungsbetrages als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt, wodurch sich die Kostenerstattung stark verringern kann. Des Weiteren erstattet die Versicherung 80 % der Aufwendungen für professionelle Zahnreinigungen, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von 50 Euro pro Jahr. |
|
|
Hallesche BISS 80: Gut zu wissen
|
Für eine volle Leistung des Zahnzusatztarifs BISS 80 ist ab einem zu erwartenden Rechnungsbetrag von 1.000 Euro ein Heil- und Kostenplan bei dem Versicherungsunternehmen einzureichen. Zudem gelten in den ersten fünf Versicherungsjahren festgelegte Leistungshöchstgrenzen. Daher werden im ersten Jahr maximal 500 Euro, in den ersten beiden Jahren maximal 1.000 Euro, in den ersten drei Jahren maximal 1.500 Euro, in den ersten vier Jahren maximal 3.000 Euro und in den ersten fünf Jahren maximal 5.000 Euro übernommen. Ab dem sechsten Versicherungsjahr entfallen diese Höchstgrenzen. Jedoch gelten die Höchstbeträge grundsätzlich auch in den ersten Versicherungsjahren nicht, sofern ein Versicherungsfall in diesem Zeitraum durch einen Unfall verursacht worden ist (03.07.2011). |