Die Inter Versicherungsgruppe bietet mit dem Tarif GZE2 eine private Zahnzusatzversicherung für gesetzlich krankenversicherte Personen an, mit welcher die private Zuzahlung des Versicherungsnehmers für Zahnersatz verringert werden kann. Das Höchstaufnahmealter ist bei diesem Tarif auf 70 Jahre festgelegt. Eine Leistung der Zahnzusatzversicherung GZE2 erfolgt grundsätzlich nur bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für die entsprechende Maßnahme. Im Leistungsfall übernimmt die Zahnzusatzversicherung 65 % der nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden erstattungsfähigen Restkosten. Dies gilt einschließlich privatzahnärztlicher Leistungen. Zu beachten ist allerdings, dass ein mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarter Selbstbehalt des Versicherten auch als Vorleistung vom Rechnungsbetrag abgezogen wird.
Der Erstattungssatz der Zahnzusatzversicherung kann mit einem lückenlosen Bonusheft gesteigert werden. Bei Nachweis regelmäßiger Zahnvorsorgeuntersuchungen innerhalb der letzten 5 Jahre steigt der Erstattungssatz auf 75 %. Mit einem entsprechenden Nachweis für die letzten 10 Jahre ist eine Steigerung auf einen Erstattungssatz von 80 % möglich. Die maximale Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung im Tarif GZE2 der Inter beträgt einschließlich einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 100 % des Rechnungsbetrages. Der Tarif GZE2 erstattet medizinisch notwendige Aufwendungen für Zahnersatz einschließlich prothetische Leistungen, Kronen, Edelmetalle, Inlays, Implantate sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen im Rahmen einer Zahnersatzleistung. Jedoch werden Inlays nur bis zu einem Erstattungsbetrag von höchstens 260 Euro pro Stück übernommen. Für Zahnimplantate besteht bei diesem Tarif keine Stückzahlbegrenzung. Allerdings ist für implantologische Leistungen einschließlich Zahnarztvergütung, Material- und Laborkosten sowie chirurgischer zahnärztlicher Leistungen ein erstattungsfähiger Rechnungsbetrag von höchstens 3.750 Euro je Kiefer festgelegt. Des Weiteren erstattet der Tarif GZE2 die zahnärztliche Vergütung grundsätzlich bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Andere zahnärztliche Leistungen, wie z.B. f ür allgemeine Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe oder Kieferorthopädie, sind nicht mit diesem Tarif abgedeckt.
Die Zahnzusatzversicherung Inter GZE2 beinhaltet eine Wartezeit von 8 Monaten nach Versicherungsbeginn. Zudem gelten in den ersten vier Versicherungsjahren feste Summenhöchstgrenzen, sofern die Versicherungsleistung nicht infolge eines Unfalls notwendig geworden ist. Der erstattungsfähige Rechnungshöchstbetrag beträgt im ersten Versicherungsjahr 1.000 Euro, in den ersten zwei Jahren 2.000 Euro, in den ersten drei Versicherungsjahren 3.000 Euro und in den ersten vier Versicherungsjahren 4.000 Euro. Diese maximalen Rechnungsbeträge entfallen ab dem fünften Versicherungsjahr (05.07.2011). |