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PFLEGETAGEGELD: WAS SIE WISSEN MÜSSEN

Geld für jeden Tag in der Pflege

Ein Pflegetagegeld wird nach Abschluss einer entsprechenden Versicherung gezahlt, wenn – je nach dem gewählten Versicherungstarif – eine der drei Pflegestufen I, II oder III anerkannt wird. Es wird in den meisten Fällen eine feste Summe ausbezahlt, die dann zur freien Verfügung steht. Der Versicherte kann also wählen, ob er das Geld für stationäre Unterbringung verwendet oder beispielsweise für private Pflegedienste zu Hause. Auch die Versorgung und entsprechende Vergütung durch Angehörige ist möglich. Da Pflege sehr zeitintensiv ist, kann der betreuende Angehörige in der Regel nicht mehr einen Beruf in Vollzeit ausüben und ist insofern auf eine Vergütung angewiesen. Allerdings ist bei manchen Gesellschaften die Leistung bei Heimpflege höher als bei häuslicher Pflege. Manche Versicherungen räumen sogar das Recht ein, Pflegedienste in allen Teilen Europas zu beanspruchen. So hält sich der Versicherte die Option offen, im Süden Europas gepflegt zu werden, wo ihm vielleicht die Lebensumstände einschließlich des wärmeren Wetters eher zusagen.

Üblicherweise wird die volle vereinbarte Höhe des Pflegetagegeldes erst in der Stufe III ausbezahlt. Je nach Tarif gibt es in den Stufen I und II ein geringeres oder überhaupt kein Tagesgeld. Hier sollte man sich sehr genau informieren, zumal für die Einstufung in die Pflegestufe III schon erhebliche Gründe vorliegen müssen.

 
Bei anerkanntem Pflegefall gibt's eine Pflegerente

Bei anerkanntem Pflegefall gibt's eine Pflegerente (© K.-U. Häßler / Fotolia)

Die Frage nach dem Gesundheitszustand

Bei Vertragsabschluss muss der derzeitige Gesundheitszustand genau angegeben werden. Wer falsche Angaben macht, riskiert später den Verlust des Versicherungsschutzes. Wer bereits bestimmte Krankheiten hat, sollte gleichzeitig bei mehreren Gesellschaften einen Aufnahmeantrag stellen. Bei der Ablehnung durch eine Gesellschaft kann es später schwierig werden, eine andere zu finden.

Eine Pflegetagegeldversicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden. Mit höherem Beitrittsalter steigen natürlich auch die Beiträge. Sie können dann ein erhebliches Loch in das Budget reißen. Wird überhaupt keine Versicherung abgeschlossen, so kann es später passieren, dass sogar Kinder oder Enkelkinder zur Kasse gebeten werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eigenes Vermögen aufgebraucht ist und die regelmäßigen Bezüge durch Rente oder Pension nicht ausreichen für die hohen Aufwendungen bei Pflegenotwendigkeit.

Die Tarife und Leistungen der verschiedenen Pflegetagegeldversicherungen sind durchaus unterschiedlich, so dass sich ein Vergleich lohnt. Dabei ist auf einiges zu achten. So sollte keine Versicherung abgeschlossen werden, die alle paar Monate einen Nachweis darüber verlangt, dass weiterhin Pflegebedürftigkeit besteht. Da ein großer Teil der Pflegebedürftigen nur die Stufe I besitzen und zu Hause gepflegt werden, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherung in diesem Fall voll eintritt. Eine Tagegeldgewährung erst bei Pflegestufe III ist wenig sinnvoll. Nützlich ist auch die Klausel, dass weder bei Abschluss noch bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit irgendeine Wartezeit entsteht. Auch bieten manche Gesellschaften die Möglichkeit einer Höherversicherung ohne neuen Gesundheitscheck an.

Pflegetagegeld-Versicherer im Überblick

AXA Pflegetagegeld-Versicherung

DEVK Pflegetagegeld

KarstadtQuelle Pflegetagegeld

Provinzial Pflegetagegeld Versicherung

R&V Pflegetagegeld



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