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AXA PFLEGETAGEGELD-VERSICHERUNG

Pflegetagegeld von der AXA Versicherung

Die AXA Versicherung unterscheidet bei ihren Angeboten zum Pflegetagegeld beziehungsweise Pflegetagegeldversicherungen zwischen zwei Varianten. Die Versicherung PTG 3 bietet Leistungen erst ab Pflegestufe III an. Leistungen bei den häufigen Pflegestufen I und II entfallen also völlig. Wird diese Pflegestufe erreicht, so sind keine weiteren Beitragszahlungen notwendig. Das Tagegeld wird auch ausbezahlt, wenn die Betreuung beispielsweise durch Angehörige stattfindet.

Die Versicherung verzichtet auf Wartezeiten, das heißt sie leistet ab dem ersten Tag des Pflegefalles der Stufe III. Die Höchstsumme beträgt 100 Euro. Das vereinbarte Tagesgeld wird aber in voller Höhe ausbezahlt. Ein Versicherungsschutz besteht auch im Ausland. Vor Abschluss der PTG3 Versicherung werden zwei Gesundheitsfragen gestellt.

Die zweite Variante, die höhere Monatsbeiträge erfordert, ist die PTG DYN. Die AXA erbringt ihre Leistungen dann bereits ab der Pflegestufe I. Ebenso wie bei der PTG 3 entsteht dann eine Beitragsfreiheit und ebenso wird das Tagegeld auch gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige übernommen wird. Abweichend von der ersten Variante ist die Höchstversicherungssumme aber 150 Euro pro Tag. Zu beachten ist dabei, dass bei den Pflegestufen I und II nicht die volle Versicherungssumme pro Tag ausgezahlt wird, sondern nur ein prozentualer Anteil. Dieser beträgt in der Stufe I 40 Prozent, in der Stufe II 70 Prozent des vereinbarten Tagessatzes. Ändert sich die Einstufung der Pflegestufe, so ändert sich dementsprechend auch der Prozentsatz der Auszahlung.

Die Beiträge werden von AXA jährlich überprüft. Gegebenenfalls behält sich der Versicherer die Beitragsanpassung vor. Dies wird der Fall sein, wenn die tatsächlichen Versicherungsleistungen beim gesamten Versicherungsaufkommen erheblich abweichen von den erwarteten. Dieser Vorbehalt ist allerdings bei den meisten Versicherungen üblich.

Die AXA-Versicherung verzichtet auf das sonst manchmal bei Versicherungen übliche ordentliche Kündigungsrecht, und zwar bei beiden Pflege-Tagegeld Versicherungsvarianten. Auch weist die Versicherung besonders darauf hin, dass es keine zeitliche Befristung für die Erbringung der Leistungen gibt. Zudem wird bei beiden Versicherungsangeboten auf weitere einzelne Kostennachweise verzichtet, wenn eine Leistung stattfindet.



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