Versicherungszentrum.de Krankenversicherung


KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Deutschland: Krankenversicherung für Ausländer

Eine Krankenversicherung für Ausländer, die vorübergehend oder auch dauerhaft in Deutschland leben, ist Pflicht. Allerdings gibt es unterschiedliche Modelle und Tarife, abhängig von Zweck und Dauer des Aufenthaltes. Grundsätzlich gelten die allgemeinen sozialrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland auch für Ausländer.

Bei der Einreise nach Deutschland benötigen Ausländer aus bestimmten Ländern ein Visum. Dieses muss vor der Einreise beantragt werden. Ein Visum bekommt nur, wer eine Krankenversicherung nachweisen kann. Den meisten Krankenversicherungen muss schon beim Antrag das genaue Einreisedatum mitgeteilt werden. Dieses gilt nicht nur für die Einreise nach Deutschland, sondern für alle Schengenstaaten, zu denen die meisten europäischen Länder zählen (Schengenvisum).

Eine Krankenversicherung für Ausländer muss mindestens dem Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen:
o ambulante ärztliche Behandlungen
o zahnärztliche Versorgung
o Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
o stationäre Aufenthalte und Behandlungen
o medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
o Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung

Jeder Ausländer, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sowie in der Pflegeversicherung.

Nicht erwerbstätige Ausländer können eine private Krankenversicherung für Ausländer abschließen. Hier besteht die Möglichkeit, neben der oben beschriebenen Grundversorgung auch noch weitere Leistungen wie zum Beispiel den Krankentransport in des Heimatland oder die Überführung im Todesfall zu versichern.

Natürlich kann auch bei gesetzlicher Pflichtversicherung eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Einige private Versicherer bieten spezielle Tarife für eine Krankenversicherung für Ausländer. So gibt es besondere Tarife, zum Beispiel "Care College" für Ausländer, die sich für Zwecke der Weiterbildung bis zu einem Jahr in Deutschland aufhalten, oder "Economy", ein Tarifmodell mit gestaffelten Beiträgen nach Aufenthaltsdauer.

Ausländische Studenten in Deutschland sind Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig. Bei der Immatrikulation muss ein Nachweis über die Versicherung vorgelegt werden. Es gibt noch eine weitere Besonderheit: Für Studenten aus EU-Ländern reicht eine europäische Ausweiskarte, die sie bei der Krankenkasse in ihrem Heimatland bekommen. Hiermit sind sie von der deutschen Krankenversicherung befreit. Sie werden dennoch von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse betreut, die auch den erforderlichen Nachweis für die Immatrikulation ausstellt.

Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) im Heimatland des Studenten genügt eine Bescheinigung von dieser, dass die Person versichert ist. Alle anderen ausländischen Studenten sind beitragspflichtig, sie zahlen zurzeit einen Beitrag in Höhe von 54 € im Monat, was im Vergleich zu den Beiträgen von Nicht-Studenten sehr günstig ist.


Krankenversicherung für Freiberufler |
 
Tagegeldversicherung



Sie sind hier: Versicherungszentrum.de Krankenversicherung


Versicherungszentrum.de

Versicherungszentrum.de informiert rund um das Thema Versicherung


Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenkassen
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen
Freiwillige Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Krankentagegeld-Versicherung
Krankenhaustagegeld-Versicherung
Zusatzkrankenversicherung
Reisekrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
Krankenkassenvergleich
Krankenkassenwechsel
Beihilfeergänzungsversicherungen
Kurtagegeldversicherung
Kurkostenversicherung
NAVIGATION: VERSICHERUNG ARTEN, Versicherungszentrum.de


>>>  ZUR STARTSEITE  <<<


Impressum & Datenschutz
Ende Navigation mit allen Versicherungen