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KRANKENKASSENWAHLRECHT: WAS MUSS MAN WISSEN?

Das Recht, seine GKV frei zu wählen

Das Krankenkassenwahlrecht besagt, dass jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) grundsätzlich das Recht hat, seine Krankenkasse zu wechseln. Vor der Einführung dieses Krankenkassenwahlrechts waren Arbeiter automatisch in der AOK ihres Wohnortes versichert, sofern ihr Betrieb nicht über eine Betriebskrankenkasse verfügte oder eine berufsständische Krankenversicherung zuständig war. Angestellte durften sich zwar für eine Ersatzkasse entscheiden, ein Wechsel der Kasse war aber nur bei der Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle möglich.

Das heutige Krankenkassenwahlrecht besagt, dass jeder Versicherte sich für eine andere Krankenkasse entscheiden kann, sofern er seit mindestens achtzehn Monaten Mitglied seiner aktuellen Kasse ist. Werden von dieser Zusatzbeiträge erhoben, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle der Kündigung muss der bisherigen Krankenkasse innerhalb der Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Monatsende nachgewiesen werden, dass ein neuer Versicherungsschutz besteht, ohne diesen Nachweis wird die Kündigung unwirksam.

 
Krankenkassenwahlrecht

Krankenkassenwahlrecht In Deutschland herrscht im Rahmen der gesetzlichen Krankenkversicherung weitestgehend freie Wahl der Krankenkasse (© Klaus Eppele / Fotolia)

Krankenkassenwahlrecht und Kontrahierungszwang

Die gesetzlichen Krankenkassen sind ihrerseits nicht zur Ablehnung eines Versicherungsnehmers berechtigt, sofern dieser die Voraussetzungen für den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt. Eine Ausnahme besteht bei nicht geöffneten Betriebskrankenkassen, diese akzeptieren weiterhin nur Arbeiter und Angestellte des entsprechenden Unternehmens.

Die Ausübung des Krankenkassenwahlrechts ist sinnvoll, wenn der Versicherte mit dem Service seiner Kasse nicht mehr zufrieden ist oder eine andere Krankenkasse ihm zusagende freiwillige Leistungen anbietet. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds durch die Bundesregierung sind die Beitragssätze aller Kassen gleich, sofern keine Zusatzbeiträge angefordert werden. Bei den Leistungen besteht ein kleiner Spielraum, den die einzelnen Kassen unterschiedlich nutzen.

VIDEO zum Thema

YOUTUBE: Vom Payer zum Player - Krankenkassen in Deutschland (www.youtube.com/watch?v=eCghudLhYRI)

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Gründe für Wechsel & Wahl der Krankenkasse

Gründe für Wechsel & Wahl der Krankenkasse Die Statistik zeigt das Ergebnis einer Umfrage über die Gründe von Versicherungskunden für einen Krankenkassenwechsel im Jahr 2011 in Prozent. (Quelle: Statista / WldO)

Siehe auch zum Thema Krankenkassenwahlrecht

www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/kassenwahlrecht.html
www.aok-business.de/bayern/fachthemen/krankenkassenwahlrecht/allgemeines/

Krankenkassenwechsel: Was alles vorher überlegen?



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