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KRANKENKASSENWECHSEL IN DER GKV

Was muss man wissen?

Jeder, der mindestens 18 Monate in seiner aktuellen Krankenkasse versichert war, kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende seine Mitgliedschaft kündigen. Der Wechsel der Krankenkasse kann beliebig oft erfolgen.

Interessant zu wissen: Ganz unabhängig vom Alter, dem aktuellen Gesundheitszustand oder dem persönlichen Lebensstandard müssen die Gesetzlichen Krankenkassen jeden Antragsteller aufnehmen. Eine Ablehnung aus Gesundheitsgründen respektive Krankheitsgründen kann nicht erfolgen. Dies leitet sich von der Versicherungspflicht in Deutschland ab, auch Kontrahierungszwang genannt, siehe auch Krankenkassenwahlrecht. Ausnahmen bestehen bei Personen, die sich früher für die Krankenversicherung im System der PKV entschieden haben (Private Krankenversicherung). PKV-Versicherte können im Normalfall nicht einfach in eine GKV (zurück) wechseln.

Für gesetzlich krankenversicherte Personen gibt es bestimmte Situationen, in denen sich die Krankenkasse sofort wechseln lässt, sodass die 2 Monate Kündigungsfrist nicht beachtet werden müssen, siehe weiter unten und weiterführend diese Infos zum Krankenkassenwechsel.

 
Versichertenkarte GKV

Versichertenkarte GKV © BK / Fotolia

Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung

Im Falle einer Beitragserhöhung des Zusatzbeitrages erhält das Mitglied ein sogenanntes Außerordentliches Kündigungsrecht. Mit der Mitteilung über die Erhöhung des Zusatzbeitrages beginnt das Außerordentliche Kündigungsrecht. Die Frist für die Kündigung endet dann an dem Zeitpunkt, ab dem der neue Zusatzbeitrag fällig wird.

Da die Krankenkassen aber relativ spontan die Erhöhung des Zusatzbeitrages bekannt geben können (lediglich einen Monat vorher), sollten sich in diesen Situationen schnell Gedanken gemacht werden, ob die Krankenkasse gewechselt werden soll, damit der neue Antrag auch direkt sehr zeitnah bei der neuen Wunschkrankenkasse eingeht.

Wegfall der Kündigung beim Arbeitsplatzwechsel

Wer bereits für mindestens 18 Monate Mitglied in seiner bisherigen Krankenkasse war und wer nun einer neuen Tätigkeit nachgeht und seinen Arbeitgeber wechselt, der kann bis zu zwei Wochen nach Aufnahme des neuen Arbeitsplatzes in eine neue Krankenkasse wechseln. In diesem Fall bedarf es ebenfalls keiner schriftlichen Kündigung der alten Krankenkasse. Mit Anmeldung der neuen Krankenkasse durch den Arbeitgeber, wird die alte Krankenkasse automatisch über den Wechsel benachrichtigt.

Wie geht der Wechsel? Was muss man machen?

Bevor man seine alte Krankenkasse kündigt, sollte man sich erst damit beschäftigen, zu welcher neuen Krankenkasse man wechseln möchte. Da der Markt sehr breit gefächert ist und die verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Angebote aufweisen, helfen Vergleichsanbieter und ein Krankenkassenverzeichnis im Internet, um sich einen ersten groben Überblick zu erschaffen. Ebenfalls lassen sich im Internet viele Erfahrungsberichte anderer Versicherten finden; siehe auch Krankenkassen im Überblick.

Ist eine neue Krankenkasse gefunden, zu der man wechseln möchte, kann die bestehende Krankenkasse gekündigt werden. Hierbei gilt es die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu beachten. Die Kündigung sollte am besten per Einschreiben versendet werden. So kann sichergestellt werden, dass die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Im Anschluss an die Kündigung schickt die alte Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung, die für die neue Krankenkasse benötigt wird.

 
Geld sparen durch GKV-Wechsel

Geld sparen durch GKV-Wechsel © Setareh / Fotolia

 

Wer sich an diesem Punkt Sorgen macht, dass wenn der Vertrag mit der neuen Krankenkasse nicht zustande kommt, er nicht mehr versichert ist, der kann nun aufatmen. Durch die Krankenversicherungspflicht ist dafür gesorgt worden, dass immer ein bestehender lückenloser Krankenversicherungsschutz vorliegen muss. Wird der neue Vertrag nun von der Krankenkasse abgelehnt, so bleibt man automatisch in der bestehenden Krankenversicherung. Auch zwei Krankenversicherungen gleichzeitig können nicht bestehen, sodass man keine doppelte Versicherung befürchten muss.

Im nächsten Schritt muss ein neuer Vertrag für die neue Krankenkasse ausgefüllt werden. Dieses Formular lässt sich ganz einfach über den Kundenservice der jeweiligen Krankenkasse anfordern oder aber auch über die Website ausdrucken.

Wichtig ist es darauf zu achten, dass der Antrag sorgfältig ausgefüllt wird und alle geforderten Anlagen beigefügt werden. So verkürzt sich die Bearbeitungszeit enorm, sodass keine weiteren Informationen mehr nachgesendet werden müssen. Kommt die positive Antragsbestätigung zurück, so erhält man innerhalb von zwei Wochen bereits seine neue Krankenkassenkarte. Diese Karte sollte auch umgehend zum Start der Mitgliedschaft bei seinem behandelnden Hausarzt hinterlegt werden.
Man sollte im Übrigen auf keinen Fall vergessen dem Arbeitgeber zeitnah die Bestätigung der neuen Krankenkasse vorzulegen. So wird die neue Krankenkasse wirksam und kann für die nächste Gehaltsabrechnung bereits hinterlegt werden.

Video

Youtube: Krankenkasse wechseln - Wie wechselt man die Krankenkasse (youtube.com/watch?v=AqnqLLnOzZk)

Vorteile: Warum kann ein Wechsel interessant sein?

Ein Wechsel der Krankenkasse kann durchaus sehr viele Vorteile mit sich führen. Zum einen kann man durch den Wechsel viel Geld sparen, aber auch die Bonusprogramme und Zusatzleistungen sind bei den zig Krankenkassen sehr unterschiedlich. Daher lohnt sich ein Vergleich allemal. Es gilt in 2020 ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6%. Dieser wird fair zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt.

Darüber hinaus gibt es allerdings noch den Zusatzbeitrag, den jede Kasse für sich selbst bestimmen kann. Teilweise gibt es Krankenkassen, die komplett auf den Zusatzbeitrag verzichten, während andere Krankenkassen einen deutlich höheren Zusatzbeitrag verlangen, da sie ihren Mitgliedern zum Beispiel mehr Zusatzleistungen oder Bonusprogramme bieten wollen.

Ein Wechsel der Krankenkasse kann aber vor allem auch die eigene Zufriedenheit in seine Krankenkasse wieder stärken. Wer bisher unzufrieden mit dem Kundenservice war, der kann sich eine Krankenkasse suchen, die eine bessere Erreichbarkeit bietet oder auch Filialen, wo immer ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Auch sonstige Serviceleistungen, wie bspw. die direkte Terminvereinbarung mit Fachärzten, Prämien für die eigene Gesunderhaltung oder aber auch sonstige mit versicherte Leistungen, wie Zahnreinigungen, Kuren, regelmäßige Untersuchungen oder Impfungen, sind häufige Gründe, die einen Wechsel der Krankenkasse durchaus sehr attraktiv machen können.

Welche Nachteile/Risiken bestehen?

• Ablehnung von Behandlungen durch die neue Krankenkasse: Wer vor dem Wechsel seiner Krankenkasse eine Behandlung genehmigt und bereits begonnen hat, wird diese problemlos von seiner neuen Krankenkasse weiter finanziert bekommen. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Behandlung zwar genehmigt, aber noch nicht begonnen wurde. In diesem Fall wird ein neuer Antrag für die Behandlung bei der neuen Krankenkasse fällig. Es kann durchaus vorkommen, dass die neue Krankenkasse die Behandlung dann aber ablehnt und die Kosten dafür nicht übernimmt.

• Umstellung auf andere Medikamente/neue Leihmittel: Die Krankenkassen haben unterschiedliche Kooperationspartner, sodass es sein kann, dass man seine bisherigen Medikamente nicht mehr erhält, sondern ein gleichwertiges Präparat einer anderen Marke. Genauso sieht es aus mit über die Krankenkasse geliehenen Mitteln, wie Rollstühlen, Rollatoren, Krücken, oder Therapiegeräten. Diese müssen zum Ende der Mitgliedschaft wieder an die herausgebende Krankenkasse zurückgegeben werden. Erfolgt die Rückgabe der Mittel allerdings nicht gleichzeitig mit der Herausgabe von neuen Mitteln, muss der Versicherte unter Umständen etwas auf neue Geräte warten, was sehr belastend sein kann.

(Artikel publiziert 03.08.2020)

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