Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert jene Personen, die auf Grund von Krankheit oder in Folge eines Unfalls ihre Arbeitstätigkeit dauerhaft aufgeben müssen, in Form einer monatlichen Rentenzahlung. Hier gilt es zu beachten, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung entgegen der landläufigen Meinung nicht identisch sind. Es kommt nicht auf den ursprünglich erlernten Beruf an, nicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, auch nicht auf die Arbeitsmarktlage, den bisherigen Lebensstandard oder berufliche Qualifikationen, sondern ausschließlich auf den dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit, unabhängig von der Art und Weise der Beschäftigung. Gemeint ist hiermit eine 100 prozentige Invalidität. Sollte zu irgend einem Zeitpunkt während eines bereits eingetretenen Versicherungsfalls doch wieder eine regelmäßige Tätigkeit zur Sicherung des Einkommens aufgenommen werden, erlischt der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung.
Die konkrete Entscheidung für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt sich nur für jene Personen, die auf Grund gravierender Vorerkrankungen oder besonders gefährlicher Berufe (zum Beispiel Sprengmeister oder Dachdecker) keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Darüber hinaus eignet sich die Versicherung für Auszubildende und Studenten, die noch keinen abgeschlossenen Beruf haben, des Weiteren auch für Selbständige.
Der Umfang des Versicherungsschutzes bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist erheblich geringer, als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dem gegenüber sind auch die Beiträge deutlich niedriger.
Die Versicherung kann in zwei Varianten abgeschlossen werden: als Zusatz zur Lebensversicherung oder als eigenständige Versicherung.
Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass ein Schutz bis mindestens zum Beginn der Rentenzeit gegeben ist. Versicherungsnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Berufsausbildung abgeschlossen haben werden, sollten den so genannten Umwandlungspassus mit in die Police aufnehmen, damit sie später ohne Probleme die Erwerbsunfähigkeits- in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln können. |