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BRAUCHE ICH EINE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG? |
Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit
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Das Risiko, erwerbsunfähig zu werden, hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Die Gründe dafür liegen in einer sich verändernden Arbeitswelt, die den täglichen Stress immer größer werden lässt und in neuen Zivilisationskrankheiten, beispielsweise dem Burn-out-Syndrom. Erwerbsunfähigkeit kann aber auch eintreten, wenn der Arbeitnehmer einen Unfall hat und deshalb seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung können sich Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen der Aufgabe der Erwerbstätigkeit absichern (siehe auch Berufsunfähigkeitversicherung). Dies ist gerade für junge Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da der gesetzliche Schutz gar nicht oder nur in einem geringen Maße greift.
Arbeitnehmer, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, erhalten nur eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, die zudem auch nur unter besonderen Bedingungen gewährt wird. In den ersten Jahren der Arbeitstätigkeit erhält dieser Personenkreis gar keine staatliche Unterstützung, da innerhalb einer Wartefrist von fünf Jahren mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss. |
Siehe auch zu diesem Thema:
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Erwerbunsunfähigkeit - Versicherungsschutz
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Die Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung soll dem Versicherten helfen, seinen Lebensstandard zu halten. Die vereinbarte Rente sollte daher zwischen 60 und 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens liegen. Bestehen Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente, kann der versicherte Rentenbetrag auch reduziert werden. Grundsätzlich gilt für die Versicherungsprämie: Je früher ein Arbeitnehmer sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag - dies analog wie für die private Krankenversicherung.
Bevor der Versicherungsvertrag unterschrieben wird, ist ein Vergleich mehrerer Angebote sinnvoll. Bei den Versicherungsbedingungen ist es wichtig, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherten nicht in einen anderen Beruf verweisen kann (abstrakter Verweis) und das die Versicherung die Rente bereits ab einer ärztlichen Prognose der Erwerbsunfähigkeit von voraussichtlich 6 Monaten zahlt. |
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? | Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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