Die Zurich Reisegepäckversicherung bietet dem Versicherungsnehmer einen weltweiten Schutz und leistet im Schadensfalle bei einem Diebstahl oder bei der Beschädigung der Gepäckstücke eine angemessene Entschädigungsleistung. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für seine Familie und für seinen Lebensgefährten und dessen Kinder, so dass auch deren Gepäckstücke gegen Diebstahl und Beschädigung versichert sind. Die einzige Bedingung hierfür ist, dass dieser Personenkreis mit dem Versicherungsnehmer zusammen wohnen und namentlich im Versicherungsvertrag erwähnt werden muss.
Zusätzlich zu den Gepäckstücken der versicherten Personen sind auch sämtliche Andenken oder Geschenke durch die Reisegepäckversicherung abgesichert. Hierbei gilt eine Versicherungssumme von 375 €. Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Fahrkarten und andere Dokumente sind hiervon ausgenommen.
Damit im Schadensfalle die Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können und eine finanzielle Entschädigung bezogen werden kann, muss gegeben sein, dass sich die versicherten und zu Schaden gekommenen Gegenstände zu dem Zeitpunkt in dem der Schaden entstanden ist in Verwahrung durch eine Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter, das Hotel oder ähnliches befanden. Im Weiteren wird die vereinbarte Versicherungsleistung auch fällig, wenn der Schaden in Folge eines Unfalls einer versicherten Person oder durch einen Unfall eines Transportmittels entstanden ist. Auch Schäden, die vorsätzlich von Dritten herbeigeführt wurden oder die infolge des Einbruchdiebstahls, durch Erpressung oder durch Raubs entstanden, sind durch die Versicherung abgedeckt. Natürlich greift die Zurich Reisegepäckversicherung auch, wenn Naturereignisse wie ein Blitzschlag, Brand, Regen, Schnee, eine Explosion und andere Einwirkungen höherer Gewalt einen Schaden verursacht haben. Selbst wenn eine versicherte Person ein Gepäckstück bzw. einen anderen ve rsicherten Gegenstand verliert ist durch die Zurich Reisegepäckversicherung gewährleistet, dass er für die entstandenen Schäden nicht selbst aufkommen muss und eine finanzielle Leistung erhält.
Gegen einen Aufpreis kann sichergestellt werden, dass das Gepäck zum aktuellen Neuwert versichert ist, so dass im Schadensfall die Höhe der Leistung dem aktuellen Kaufpreis des betreffenden Gegenstandes entspricht. |