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REISEABBRUCHVERSICHERUNG: EINZELN ODER IM PAKET? |
Kostenerstattung bei vorzeitigem Reiseabbruch
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Während eine Reiserücktrittskostenversicherung heutzutage bei jeder Buchung vom Reisebüro oder im Internet angeboten wird, wissen nur wenige Urlauber um die Bedeutung einer Reiseabbruchversicherung. Diese leistet, wenn nach Antritt der Reise ein wichtiger Grund eintritt, welcher einen Abbruch des Urlaubs rechtfertigt; die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt lediglich, wenn das entsprechende Ereignis vor dem Beginn der Urlaubsreise eintritt. Die gesetzliche Regelung besagt ebenfalls, dass bei der Buchung lediglich auf Stornokosten sowie den möglichen Abschluss einer Versicherung gegen Rücktrittskosten hingewiesen werden muss.
Eine Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten, welche bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise entstehen. Selbstverständlich wird ein wichtiger Grund vorausgesetzt; dabei handelt es sich um eine schwere Erkrankung des Reisenden oder eines nahen Angehörigen sowie den Tod eines Angehörigen des Versicherungsnehmers. Häufig wird in den Verträgen über die Reiseabbruchversicherung auch eine Entschädigung für den Fall vereinbart, dass der Urlauber Opfer einer Straftat wird. |
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Worauf muss man achten?
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Beim Abschluss einer Versicherung gegen die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Reiseabbruchs ist darauf zu achten, dass Rückreisekosten ebenfalls übernommen werden. Bei der anteiligen Erstattung des Reisepreises wird üblicherweise ein Selbstbehalt angerechnet. Der Rücktransport erfolgt lediglich als normaler Passagier, ein gesonderter Krankenrücktransport kann durch eine Reisekrankenversicherung abgedeckt werden.
Bereits bei zwei Reisen im Jahr ist der Abschluss einer permanenten Reiseabbruchversicherung häufig günstiger als die gesonderte Vereinbarung des Schutzes für jeden Urlaub. Besonders günstig ist oft der Abschluss eines Reiseschutzpaketes, welches aus der Reiseabbruchversicherung, einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Reisegepäckversicherung besteht. Bei der Zahlung mit einer Kreditkarte ist die Reiseversicherung oft bereits im Beitrag für die Kreditkarte enthalten, der Kartenvertrag gibt genaue Auskunft. |
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