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REISEGEPÄCKVERSICHERUNG: ÜBERBLICK ALLER ANBIETER |
Notwendigkeit einer Reisegepäckversicherung?
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Eine Reisegepäckversicherung sichert den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks finanziell ab. Versicherungsschutz besteht normalerweise bei Schäden durch Einbruch, Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte. Der Verlust von Gegenständen – mit Ausnahme von Stehen-, Hängen- oder Liegen-Lassen – ist ebenfalls versichert. Dabei gilt als Obergrenze allerdings eine Höhe von zehn Prozent des Gesamtvolumens der Schadenanzeige und maximal 500 Euro.
Schäden durch gerichtliche, zolltechnische oder polizeiliche Beschlagnahme und auch Schäden durch so genannte höhere Gewalt wie Kriege oder Naturkatastrophen sind vom Schutz ausgenommen. Dies trifft auch für Beschädigungen zu, die in der natürlichen Beschaffenheit der versicherten Sache liegen. Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und/oder unsachgemäßen Gebrauch sind folglich nicht erstattungsfähig. |
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Was ist abgedeckt / versichert?
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Der üblicherweise geltende Versicherungsschutz von Reisegepäckversicherungen umfasst den persönlichen Bedarf für die Reise - nicht nur auf der Reise mit einem Billigflieger. Ebenfalls einbezogen sind während der Reise erworbene Gegenstände mit Ausnahme wertvoller Kunstobjekte und Antiquitäten. Auch bei diesen ist die Erstattungsfähigkeit - analog zu Schäden durch Verlust - eingeschränkt. Andere Wertgegenstände wie Pelze oder Schmuck werden nur ersetzt, wenn sie trotz sachgemäßen Gebrauchs beschädigt werden. Dazu zählt auch die entsprechend angemessene Lagerung zum Beispiel im Hotelsafe. Für Bargeld, Urkunden, Aktien persönliche Dokumente mit Ausnahme von Ausweisen besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt mit Ausnahme von Brillen ebenfalls für nahezu sämtliche medizinischen oder orthopädischen Gegenstände. Schmuckstücke, Pelze, Kameras und ähnliche zu Schaden gekommene besonders wertvolle Gegenstände erstatten Reisegepäckversicherungen in der Regel nur anteilig.
Zu beachten ist, dass im Schadenfall unverzügliche Anzeigepflicht noch am Reiseort besteht. Darunter fallen sowohl die polizeiliche Anzeige als auch die beim Reisegepäckversicherer. Zumutbare eigene Nachforschungen beim Verlust von Gegenständen müssen gegebenenfalls über Bescheinigungen z.B. des Fundbüros nachgewiesen werden.
Oft wirft die Reisegepäckversicherung dem Versicherungsnehmer in Form von Fahrlässigkeit eine Mitschuld an entstandenen Schäden vor. Solche Fälle sind häufig nur durch die Justiz abschließend zu beurteilen. Verweigert der Versicherer den finanziellen Ersatz, kann er gegebenenfalls innerhalb von sechs Monaten ab Schadenanzeige beim zuständigen Amtsgericht beklagt werden, ehe die Forderung verjährt.
Praktisch alle größeren Versicherungsunternehmen bieten Reisegepäckversicherungen an. Meist lassen diese sich problemlos im Internet oder im Reisebüro abschließen. |
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Reisegepäck-Versicherungen: Anbieter im Check
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Video zeigt Reisegepäckdiebstahl
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Youtube: Taschendiebstahl > abgestelltes Reisegepäck (www.youtube.com/watch?v=pOq81TZlDY4) |