Versicherungszentrum.de Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung


REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG: WAS, WANN, WIE TEUER?

Reiserücktrittsversicherung, RRV

Manche Versicherungen verkaufen sich fast immer nebenbei. Dies gilt insbesondere für die Reiserücktrittsversicherungen. Eine Reiserücktrittsversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, von einer gebuchten und ggf. schon bezahlten Urlaubsreise zurückzutreten, wenn schwerwiegende Gründe den Antritt der Reise verhindern.

Reiserücktrittsversicherungen werden zum Beispiel wirksam, wenn Sie eine Reise aufgrund von unerwarteter, schwerwiegender Krankheit nicht antreten können, z.B auch im Fall von unerwarteter Arbeitslosigkeit oder dem Tod eines nahestehenden Familienmitglieds.

Der Vorteil einer Reiserücktrittsversicherung - häufig auch als RRV abgekürzt: sie verkauft sich sehr gut, weil die Versicherungsprämie für eine Reiserücktrittversicherung in Relation zu den Kosten einer gerade gebuchten Reise immer noch erträglich erscheint.

Wer gerade 2.500 EUR für eine Kreuzfahrt ausgegeben hat, wird in der Regel auch noch 75 EUR dafür ausgeben, dass er im Falle eines unerwarteten Zwischenfalls von der Reise zurücktreten kann. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, in der Regel sehr gering. Denn wer sich auf seinen wohlverdienten Urlaub freut, der muss schon einen herben persönlichen bzw. gesundheitlichen Tiefschlag erleiden, um eine Reise tatsächlich abzubrechen.

In den meisten Fällen wird die Reiserücktrittskostenversicherung daher primär bei unerwarteten Todesfällen in der Familie genutzt. Auch wenn es hier nicht in jedem Fall wirklich notwendig wäre, eine gebuchte Reise nicht anzutreten, so gebietet es meist doch die soziale Moral, sich in einem solchen, tragischen Fall nicht auf die besagte Karibikrundfahrt zu begeben.

 
Reise (an)gezahlt und Urlaub gestrichen?

Reise (an)gezahlt und Urlaub gestrichen? © PhotoSG / Fotolia

Reiserücktrittversicherungen: Was muss ich wissen?

Die schönste Zeit des Jahres naht, der Urlaub ist gebucht und in Kürze soll es in die Sonne gehen. Doch gerade dann, wenn man es nicht benötigt, passiert etwas Unvorhergesehenes und man kann den Urlaub nicht antreten. Hier greift eine eventuell abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Statt die meist horrenden Stornogebühren der Reisveranstalter zu zahlen, bekommt man einen Großteil des gezahlten Reisepreises erstattet. Bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung kann im Vertrag bestimmt werden, für wen die Versicherung im Falle des Rücktrittes greift. Dies kann auch nur für eine Einzelperson bestimmt werden. Selbstverständlich gibt es Tarife für Gruppen, Paare und Familien.

Um die Reiserücktrittversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Ereigniss eintreten, welches nicht durch höhere Gewalt herbeigeführt wurde. Beispielsweise sind folgende Ereignisse versichert: Erkrankungen, die das Antreten der Reise unzumutbar machen, Tod im Verwandtenkreis und oft sogar der Rücktritt der Reise nach einem Einbruch oder ähnlichen illegalen Handlungen, bei denen die versicherte Person zu Schaden gekommen ist. In der heutigen wirtschaftlichen Lage ist es sogar oft möglich, den Verlust des Arbeitsplatzes als Rücktrittsgrund vertraglich festzuschreiben.

Höhere Gewalt und somit kein Rücktrittsgrund tritt beispielweise dann ein, wenn Naturkatastrophen oder polititische Unruhen im Urlaubsziel einen sicheren Aufenthalt unmöglich machen. Hier bekommt man den Reisepreis nicht erstattet, oft erhält man jedoch eine Entschädigung in Form eines Gutscheines vom Reiseveranstalter direkt.

In welcher Höhe der Reisepreis erstattet wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Da es in der Versicherungsbranche viele Anbieter gibt, lohnt sich hier ein guter Versicherungsvergleich.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist sicherlich bei verschiedenen Zielgruppen interessant. Jedoch lohnt sich der Abschluss nicht für jeden. Das persönliche Risiko eines Reiserücktrittes sollte vor Vertragsabschluss genau geprüft werden, da die Kosten oft unverhältnismäßig hoch gegenüber dem wahrscheinlichen Eintritt sind. Wer also eine Reiserücktrittsversicherung abschliesst, sollte sich genauenstens bei den verschiedenen Anbietern informieren.

Statistik des Tages

Reiseversicherungen von Schweizern

Reiseversicherungen von Schweizern Die vorliegende Statistik zeigt die Ergebnisse einer Umfrage unter Bewohnern der Deutsch- und Westschweiz, zu den von ihnen genutzten Reiseversicherungen. Elf Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Reiseversicherung Bestandteil ihrer Krankenversicherung ist. (Quelle: Statista / Allianz)

Video zum Thema

Youtube: Die Reiserücktrittsversicherung der ERV
(www.youtube.com/watch?v=mRXXiapSaYM)



Sie sind hier: Versicherungszentrum.de Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung


Versicherungszentrum.de

Versicherungszentrum.de informiert rund um das Thema Versicherung


Reiseversicherung
Reisegepäckversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung
Reiseversicherer von A-Z vorgestellt
NAVIGATION: VERSICHERUNG ARTEN, Versicherungszentrum.de


>>>  ZUR STARTSEITE  <<<


Impressum & Datenschutz
Ende Navigation mit allen Versicherungen