Es ist wohl der größte Horror eines jeden Reisenden. Man selbst kommt zwar heil am Ziel an, doch das Gepäck ist spurlos verschwunden. Im schlimmsten Fall sitzt man ohne Kleidung und Körperpflegeprodukte am Urlaubsort fest, doch auch bei der Heimreise schmerzt der Verlust des Gepäcks natürlich. Schließlich summiert sich der Wert des Reisegepäcks auf eine beträchtliche Summe, wenn man erst einmal die jeweiligen Anschaffungspreise aufaddiert.
Reisegepäckversicherungen wie die von Elvia versichern das mitgeführte und aufgegebene Gepäck über eine vorher festgelegte Summe. Im Falle eines Verlustes kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Nach Angaben von Elvia werden Schäden oder Verluste des mitgeführten Gepäcks ersetzt, wenn es zu Diebstählen oder Unfällen kommt. Das aufgegebene Gepäck ist auch im Falle des bloßen Abhandenkommens durch die Fluggesellschaft versichert, genauso wie bei Beschädigungen. Allerdings wird in jedem Fall jedoch nur der Zeitwert erstattet, man bekommt also von Elvia nicht den Kaufpreis zurück, sondern nur den momentanen Gegenwert des Gepäcks. Dieser dürfte bei einer alten Jeans beispielsweise ziemlich niedrig ausfallen, auch wenn das gute Stück einmal sehr teuer war. Dafür erstattet der Konzern die Kosten, die für die Wiederbeschaffung des Gepäcks anfallen, wenn zum Beispiel die Fahrt zu einem anderen Zielflughafen nötig wird.
Elvia wirbt zwar mit einem umfassenden Schutz des Reisegepäcks, doch wenn oder sobald der Versicherungsnehmer gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt, erlischt der Schutz oder wird zumindest drastisch herabgesetzt. So verpflichten sich Kunden beispielsweise, sofort nach dem Bemerken eines Verlusts die Fluggesellschaft zu informieren und im Fall eines Diebstahls eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Wer diesen Schritt versäumt oder erst verzögert in Angriff nimmt, geht leer aus. Zudem sollten sich Elvia-Versicherungsnehmer darüber im Klaren sein, dass der Vertragspartner beim Verlust von Geld, Kreditkarten oder Schmuck nicht haftet. Auch als „Kostbarkeiten“ bezeichnete Waren sind nicht versichert, sofern sie sich im aufgegeben Gepäck des Kunden befinden. (Text publiziert in 2010) |