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PRIVATE PFLEGEZUSATZ-VERSICHERUNG

Rechtzeitige Absicherung empfehlenswert

Wer sich schon einmal mit Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oder Freunden auseinandersetzen musste, weiß wie mühsam und zeitaufwendig es oftmals sein kann, Hilfsmittel bewilligt zu bekommen oder Ansprüche durchzusetzen. Ganz abgesehen davon, dass die Mittel, die aus der gesetzlichen Pflegeversicherung fließen nicht annähernd den finanziellen Bedarf decken, der aus einer Pflegebedürftigkeit resultiert. Außerdem orientiert sich der Katalog der Leistungen an durchschnittlichen Werten und ist bereits von Natur aus nicht geeignet und auch nicht darauf angelegt, allen individuellen Ansprüchen Rechnung zu tragen. Auch hier liegt die Verantwortung bei jedem selbst, sich im Alter und für den Fall, auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen zu sein, rechtzeitig abzusichern.

In der privaten Pflegeversicherung, die die Lücken schließen soll, die die gesetzliche noch offen lässt, werden derzeit zwei Varianten angeboten. Einmal die so genannte Pflegetagegeldversicherung und zum anderen der Pflegekostentarif.

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein fester Geldbetrag vereinbart, der für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit des Versicherten gezahlt wird. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob die Pflege zu Hause oder ein einer Pflegeeinrichtung, von Angehörigen oder professionell durchgeführt wird. Die Tagessätze belaufen sich je nach Versicherungsgesellschaft meist zwischen 50 und 150 Euro. Der Betrag wird monatlich ausgezahlt und steht dem Versicherten zur freien Verfügung und ermöglichen ihm eine weitestgehende Unabhängigkeit und mehr Spielraum als die gesetzliche oder der Pflegetarif. Er kann damit auch Leistungen bezahlen, die nicht im Katalog der Pflegeversicherung enthalten sind, die er aber selbst nicht mehr ausführen kann. Das kann die Bezahlung eines Nachbarn sein, der den Hund ausführt oder die Zeitung vorliest.
Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung haben keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen.

Der Pflegekostentarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und erhöht sie um einen festgelegten Prozentsatz, in der Regel zwischen 20 und 200 Prozent. Anders als beim Pflegetagegeld bekommt der Versicherte allerdings das Geld nicht zur freien Verfügung, sondern es werden nur die nachgewiesenen Kosten der Pflege erstattet. Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung wirken sich auf das Preis- Leistungsverhältnis aus.

Beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sollte man unabhängig, für welche der beiden Varianten man sich entschieden hat, unter anderem darauf achten, dass der Versicherte nicht ständig den Nachweis über seine Pflegebedürftigkeit erbringen muss und eine Anpassung an steigende Kosten angeboten wird.

Falsche Auskünfte über den Gesundheitszustand können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Da jeder Versicherer die gesundheitlichen Risiken anders bewertet, sollten mehrere Angebote eingeholt werden.


Zusatz-Pflegeversicherung: Sinnvoll und wichtig



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