Gesetzliche Krankenkassen (GKVs) übernehmen Kuren ganz oder teilweise. Allerdings ist oft eine Zuzahlung zu leisten. Einige Versicherungen bieten Kurkosten-Versicherungen an, die als Ergänzung der Grundversorgung gedacht sind. Dies ist vor allem für Selbständige ein interessantes Angebot, die möglicherweise keinen Anspruch erheben können auf Kurleistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen.
Anders liegt der Fall bei den Privatversicherungen. Hier ist in der Regel zunächst einmal überhaupt keine Erstattung von Kuraufenthalten vorgesehen. Übernommen werden im Normalfall nur ärztlich verschriebene Verordnungen. Hierzu können Massagen, Kurgymnastik, Bäder und ähnliches gehören. Bei einer Kur entstehen aber in der Regel noch erhebliche weitere Kosten. So gibt es in vielen Kurorten ein sehr großes Spektrum an Anwendungen, wovon ein großer Teil unter Umständen nicht vom Arzt verschreibungsfähig ist. Darüber hinaus schlagen vor allem die Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu Buche. Dafür bieten viele Versicherer so genannte Kurversicherungen an. Sie sollen die Kosten bei einem notwendig werdenden Kuraufenthalt ganz oder teilweise übernehmen. Es handelt sich also hierbei um eine Zusatzversicherung, die vor den teilweise hohen Kosten schützen soll, welche ein Kuraufenthalt verursacht.
Je nach Tarif sind die Erstattungen im Einzelfall unterschiedlich. Meist werden Kurversicherungen in zwei Varianten angeboten. Zum einen gibt es die Kurkostenversicherung (die sich an den tatsächlichen Kosten orientiert, meist aber mit einer bestimmten Höchstgrenze), zum anderen eine Kurtagegeldversicherung (mit einem pauschalen Betrag pro Tag). Bei einem Vergleich verschiedener Anbieter ist auf bestimmte Einschränkungen zu achten. Diese können in einer zeitlichen Begrenzung zum Beispiel auf 28 Tage oder auch in bestimmten Tageshöchstsätzen bestehen.
Ein umfassendes Angebot privater Versicherer sollte auf jeden Fall enthalten: Übernahme der Kosten von Unterkunft und Verpflegung, Arzneimittel und Verbandsmittel, ärztlichen Leistungen, Heilmittel sowie Kurplan und Kurtaxe. Üblich sind Klauseln wie die Beschränkung auf den vereinbarten Tagessatz und auf beispielsweise 30 Tage pro Kalenderjahr. Diese Leistungen gelten oft nur für Genesungskuren, die im Anschluss an längere Krankenhausbehandlungen verordnet werden. Bei anderen Kuren entfällt vielfach die Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung.
Wer großen Wert auf die Anwendung von Naturheilverfahren legt, sollte dies bei Abschluss einer Kurversicherung berücksichtigen. Nicht alle Versicherungen übernehmen hierfür die Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Antritt eines Kuraufenthaltes auch mit der gewählten Kurklinik in Verbindung zu setzen. Oft weiß man hier genauer über die Möglichkeiten Bescheid, die durch eine Kurversicherung abgedeckt werden. Ratsam ist es, sich schon bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung über die Bedingungen einer Kurversicherung zu informieren. Aber auch später ist eine solche Zusatzversicherung noch möglich. |