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AMBULANZFLUG - WENN DIE VERSICHERUNG NICHT ZAHLT..

Krankenrücktransport ohne Versicherung?

Versicherungen neigen dazu, alles schön und gut darzustellen. Man solle sich absichern, und dann sei man gut abgesichert. Assekuranzen verkaufen ein gutes Gefühl. Das Gefühl der Sicherheit, der sicheren Versorgung im Ernstfall. Leider ist weicht dieses gute Gefühl mitunter, wenn es tatsächlich zum Ernstfall kommt, dem Versicherungsfall. Dann erlebt so mancher Verbraucher und Versicherungsnehmer, dass sein "Versicherungsfall" gar kein Fall für die Versicherung sein soll. Entsprechend frustrierte Berichte findet man in allen möglichen Foren, zu allen möglichen Versicherungssparten und zu einer Vielfalt von Versicherungsgesellschaften. Ob der Wasserschaden am / im Haus, den weder die Hausrat noch die Gebäudeversicherung übernehmen will. Ob das Krankentagegeld, dass nicht gezahlt werden soll, weil man keine absoluten 100% arbeitsunfähig sei. Ob die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit, von welcher der Versicherer erst per Gerichtsverfahren überzeugt werden will. Oder die Diskussion um "medizinische Notwendigkeit" einer bestimmten, an sich versicherten Maßnahme.

Das ewige Problem der medizinischen Notwendigkeit

Wer die eine oder andere Form von privater Krankenversicherung nutzt und schon einmal über den normalen Zahnarzt-Besuch hinaus in Anspruch nehmen wollte, der kennt das Problem mit dem Etikett "medizinisch notwendig". Denn ob Reisekrankenversicherung oder private Krankenvollversicherung: Gezahlt wird in der Regel nur, was von Arzt (und ggf. Gutachtern) als medizinisch nötig erachtet wird; im besten Fall "medizinisch sinnvoll".

So inkludieren die meisten PKV-Tarife zum Beispiel Kieferorthopädie für Erwachsene, und bezahlen bzw. bezuschussen das mit z.B. 75% der Behandlungskosten. Das klingt natürlich bei Abschluss der Krankenversicherung gut, insbesondere wenn man gehört hat, dass gesetzliche Krankenkassen (GKV) normalerweise keine kieferorthopädischen Maßnahmen mehr bezahlen im Erwachsenenalter. Schickt einen der Zahnarzt dann im Erwachsenenalter zum Kieferorthopäden, und bekommt von diesem dann einen Heil- und Kostenplan (Kostenvoranschlag), und reicht man diesen bei der Krankenversicherung zur Freigabe ein: - dann geht es los, die Odyssee der Diskussionen und Gutachten, ob denn diese Behandlung nun wirklich nötig sei, oder ob es sich hierbei nicht nur um eine ästhetische Therapie geht, die in die Schublade "Schönheits-OP" gepackt werden könnte, und für die der Versicherer nicht leisten muss.

Wo obiges Beispiel schon ärgerlich und nervig für den Patienten sein kann, so geht es richtig ans "Eingemachte", wenn es um Krankenrücktransporte aus dem Ausland geht, bevorzug noch per Ambulanzflug mit dem medizinisch ausgerüsteten Spezial-Jet. Die Kosten mögen hier zwar ähnlich sein wie bei einer mehrjährigen Erwachsenen-Kieferorthopädie, sagen wir z.B. 20.000 EUR - nur die Situation ist bei einem medizinischen Rücktransport aus dem Ausland viel kritischer. Da hat der Betroffene in fast allen Fällen keine Zeit für mehrtägige oder gar mehrwöchige Bewertungen, Begutachtungen und Freigabe-Prozesse des Versicherers. Ganz im Gegenteil.

 
Krankenrücktransport aus dem Ausland:

Krankenrücktransport aus dem Ausland: medizinisch notwendig oder nicht? - Das ist oft die Frage... (© Franz Pfluegl / Fotolia)

Ich hab doch eine Reisekrankenversicherung...

Das Problem ist vielschichtig: Denn zum Schutze der Versicherer muss man erstens sagen, dass die meisten Versicherten sich nicht gut informiert haben, was sie denn abgeschlossen haben bzw. konkret bräuchten. Da schließt "man" halt schnell eine Auslandsreisekrankenversicherung ab (Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung), die man irgendwo beworben gefunden hat, oder die einem im Reisebüro mit angeboten wurde. Und dann fühlt man sich abgesichert, versorgt, geschützt. Und glaubt, dass jede Art von gesundheitsbezogenem Transport wohl schon abgedeckt sei, weil da was von "Rettung" und "auch mit Hubschrauber" oder ähnliches stand... - dass eine Bergnotrettung per Heli aber etwas anderes ist als ein Krankenrücktransport aus dem Asien-Urlaub mit Ambulanzjet, das ist manch einem Verbraucher aber nicht klar.

Zum Schutze des Verbrauchers muss man aber auch sagen, dass die Versicherer eben gern auch irreführen, was in welchem Umfang tatsächlich abgesichert ist. Und im Ernst- und Leistungsfall eben sich auch zieren, ob eine grundsätzlich inkludierte Leistung in eben diesem einen Fall tatsächlich abgedeckt ist. Dann heißt es, man müsse erst noch prüfen, ob ein bestimmter Krankenrücktransport aus dem Ausland tatsächlich medizinisch notwendig ist und ob vor Ort keine ausreichende medizinische Behandlung möglich ist. Internationale Ambulanzflug-Anbieter könne von diesem Spielchen ein Lied singen - und bieten deshalb schon explizit Krankenrücktransport ohne Versicherung an.

 
Keine Kostenübernahme trotz Versicherung?

Keine Kostenübernahme trotz Versicherung? Das Problem mit fehlendem, nicht ausreichendem oder verweigerten Versicherungsschutz im Kontext von Ambulanzflug-Krankenrücktransporten aus dem Ausland kennen die entsprechenden Organisationsdienstleister nur zu gut. Die Vielfalt der Gründe für ein Nicht-Vorhandensein oder die Nicht-Gewährung der Versicherungsleistung können vielfältig sein - u.U. kann die Versicherung sogar die Leistungszusage verweigern, indem sie die Transportfähigkeit des Versicherten bezweifelt (Screenshot ambulanzflug-zentrale.de/blog/krankenruecktransport-ohne-versicherung_3865.html am 24.01.2019)

Ambulanzflug Kosten

Was so ein Krankentransport im Ambulanzflieger kostet, hängt laut Anbietern von sehr vielen individuellen Faktoren ab. Das ist natürlich für jemanden, der weiß, dass er den Rücktransport selbst zahlen muss, erst einmal keine hilfreiche Antwort. Die Ambulanzflug Kosten hängen davon ab, wie weit die Strecke ist, wie kurzfristig der Rücktransport organisiert werden und erfolgen muss. Und nicht zuletzt: Wie ist der medizinische Zustand des Patienten? Wie viel ärztliche Betreuung wird benötigt? Braucht man spezielle Geräte? - Das alles, und diverse weitere Faktoren "am Boden" müssen berücksichtigt werden. Entsprechende "Rückholdienste", wie sich Anbieter wie die vorgenannte Ambulanzflug Zentrale, Falck Ambulanzflüge, DRF & Co auch nennen, bieten deshalb fast immer 24h Hotlines, um entsprechende Fälle zeitnah und individuell zu klären. Was ist möglich, was wird es kosten? Ein Rückholdienst übernimmt die komplette Planung und Umsetzung. Und im besten Fall hilft er, die Kostenübernahme durch die Reiseversicherung / Krankenversicherung doch noch durchzusetzen, auch wenn man den Krankentransport erst einmal ohne bzw. unabhängig der Versicherung organisieren musste. (24.01.2019)

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