Die Debeka Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei Auslandsreisen vom Tag des Vertragsschlusses an. Wartezeiten entfallen bei diesem Tarif (Tarif AR der Debeka). Der Versicherungsschutz gilt bis zu einer Reisedauer von 70 Tagen. Falls eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht zu vertreten ist, wird der Versicherungsschutz um die Zeit verlängert, bis der Versicherte transportfähig ist.
Im ambulanten wie im stationären Bereich deckt die Reiseversicherung der Debeka die Kosten für Behandlungen von Krankheiten, die unvorhergesehen auftreten. Die Krankheit darf sich also nicht bereits vor der Abreise aus dem Heimatland bemerkbar gemacht haben. Dabei werden im ambulanten Bereich Heilbehandlungen sowie Arznei- und Verbandmittel ersetzt, im stationären Bereich der Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus und die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus. Sofern die medizinische Versorgung im jeweiligen Land nicht dem hiesigen Standard entspricht, der zur Behandlung nötig ist, wird ein Rücktransport nach Deutschland gezahlt. Im schlimmsten Fall übernimmt die Reiseversicherung die Kosten für eine Bestattung im Ausland bis zu 11.000 Euro. Ebenso sind schmerzstillende Zahnbehandlungen abgedeckt, sowie einfache Füllungen und die Reparatur von Prothesen, allerdings keine umfassenden Zahnsanierungen.
Damit liegen die Leistungen der Debeka Auslandsreise-Krankenversicherung im üblichen Rahmen. Ein Vorteil der Debeka Reiseversicherung ist der vergleichsweise günstige Jahresbeitrag, das Preis-Leistungs-Verhältnis ist also ausgewogen.
In Verbraucherforen wird die schnelle und unkomplizierte Abwicklung im Krankheitsfall gelobt, beispielsweise die direkte Abrechnung der Debeka mit dem ausländischen Krankenhaus. Kritisiert wird allerdings von einigen Versicherten, dass die Debeka zurückhaltend mit Informationen ist, beispielsweise keine Bestätigung darüber schickt, einen Rechnungsbetrag auf das Konto des Versicherten zu erstatten. |