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ZWEITWAGEN-VOLLKASKO VERSICHERUNG |
Maximaler Versicherungsschutz für's Zweitauto
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Wer seinen Zweitwagen so umfangreich wie möglich versichern möchte, kommt um eine Zweitwagen-Vollkaskoversicherung nicht herum. Nur bei der Vollkasko sind Schäden am Zweitwagen bei selbst verschuldeten Unfällen abgedeckt. Ebenso hat man dann eine Schadensregulierung bei Vandalismus (mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung des Zweit-KFZ). Wer optimalen Schutz möchte, sollte eine Versicherungsgesellschaft bzw. einen Tarif wählen, der eine Neuwertentschädigung vorsieht - mindestens für die ersten 6 bis 12 Monate nach dem Kauf, idealerweise sogar für die ersten 18 Monate. In diesem Fall erstattet der KFZ-Versicherer nämlich den Neupreis des Zweitwagens, wenn der Wagen innerhalb dieses Zeitraums gestohlen oder zerstört wird. Dies ist bedeutsam, weil gerade in den ersten Monaten nach dem Kauf der Wertverlust sehr hoch ist - und wenn man dann nur den Zeitwert ersetzt bekommt, genügt die Zahlung der Versicherung häufig nicht, das Auto tatsächlich genauso gleichwertig/neuwertig zu ersetzen. |
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Zweitwagentarife genau prüfen
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Da Vollkaskoversicherungen für KFZ immer recht teuer sind, sollte man vor Abschluss die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften sehr sorgfältig vergleichen. Damit gilt es nicht nur auf Leistungen und Prämien zu achten, sondern auch auf die konkreten Bedingungen der Versicherung des Zweitwagens. Nicht jeder Versicherer, der aggressiv 'Zweitwagentarife' in der Vollkasko-Versicherung bewirbt, verlangt unbedingt, dass auch der Erstwagen bei ihm versichert sein muss.
Stellt der KFZ-Versicherer hingegen eine solche Bedingung, damit der Zweitwagen in eine günstige Schadensklasse eingruppiert werden kann, dann sollte sorgfältig geprüft werden, wie sich die Lage gestaltet, falls man mit dem Erstwagen den Versicherer wechselt, oder aber nach dem Verkauf des Erstfahrzeugs das zweite Auto zum Hauptwagen macht.
Bei einigen Versicherern kann man zudem Beiträge sparen, indem man sich auf eine Werkstattbindung festlegt (s. Autoversicherung Vergleich). Bei Schäden am KFZ muss man dann in eine von der Versicherung vorgegebene Werkstatt gehen, erhält dafür aber teilweise bis zu 10% Rabatt auf die fällige Versicherungsprämie. Einige Anbieter locken zudem mit weiteren Vorteilen wie z.B. kostenlosem Werkstattwagen / Ersatzwagen, Garantieverlängerungen, Hol- und Bringe-Service des zu reparierenden Zweitwagens u.v.a.m. - ein genauer Preis-, Leistungs- und Bedingungsvergleich lohnt also. |
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