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WASSERSPORTHAFTPFLICHT: ABGESICHERT AUF GEWÄSSERN |
Versicherung zur Haftung im Wassersport
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Die Wassersporthaftpflicht hat so ihre Tücken: Wassersport-Begeisterte, die sich ganz auf ihre private Haftpflichtversicherung verlassen, können im Falle eines beim Wassersport verursachten Personen- oder Sachschadens schnell einen großen Schrecken erleben. Schäden, die durch das Führen von Wassersportgerät entstanden sind, werden über die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht berücksichtigt. Für diese besonderen Fälle der Wassersporthaftpflicht ist statt dessen eine Wassersporthaftpflichtversicherung vorgesehen. |
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Was kann versichert werden?
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Eine Wassersporthaftpflichtversicherung berücksichtigt alle Personen- oder Sachschäden, die durch das Führen eines Wassersportgerätes entstanden sind. Auch Vermögensschäden, die aus einem solchen Personen- oder Sachschaden resultieren, sind im Rahmen der Wassersporthaftpflicht zu ersetzen und über die entsprechende Wassersporthaftpflichtversicherung abgedeckt. Vermögensschäden jedoch, für welche diese Kausalbeziehung nicht hergestellt werden kann, unterliegen zahlreichen Einschränkungen.
Neben der Übernahme der Schadenssumme, begleicht der Versicherer unter anderem auch eventuell entstandene Prozesskosten. Zu den Wassersportgeräten werden motorisierte Boote und Segelboote ebenso gezählt wie Surfbretter, Ruder- oder Schlauchboote. Ob der Versicherungsnehmer dabei auch Besitzer des Wassersportgerätes ist, ist dabei nicht von Belang. Wassersporthaftpflichtversicherungen können sowohl nur für das Inland, als auch für das Ausland abgeschlossen werden. Da in den meisten europäischen Ländern, in denen Wassersport möglich und verbreitet ist, diese Form der Versicherung aber als obligatorisch angesehen wird, erscheint nur die zweite Variante sinnvoll. Als Nachweis einer Wassersporthaftpflichtversicherung für das Ausland gilt die „Blaue Versicherungskarte“, die beim Abschluss einer solchen Versicherung ausgestellt wird.
Die Höhe der Beiträge für die Versicherung zur Wassersporthaftpflicht richtet sich dabei hauptsächlich nach der vereinbarten Deckungssumme, sowie Art und Größe des eigenen Wassersportgerätes. Die Deckungssumme sollte keinesfalls zu gering ausfallen, da ein entstandener Schaden im Rahmen der Wassersporthaftung schnell die Grenzen des finanziell Kalkulierbaren überschreiten kann. So kann ein eher unbedeutender Unfall mit einem Wassersportgerät, zur falschen Zeit und am falschen Ort schnell Schäden in zweistelliger Millionenhöhe anrichten, wenn etwa dadurch Wasserstraßen gesperrt, und Lieferausfälle verursacht werden. Daher sollte eine Wassersporthaftpflichtversicherung als ebenso essentiell betrachtet werden, wie die KfZ-Haftpflichtversicherung. |
Wassersporthaftpflichtversicherung
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