Die Wassersporthaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Führen von einerseits Booten, andererseits Surfbrettern entstehen. Hierbei geht es sowohl um Personen-, als auch um Sachschäden.
Geeignet ist die Versicherung für all jene, die in privatem Rahmen selbst ein Boot steuern oder aber ein Surfbrett benutzen. Hierdurch eventuell entstehende Schäden sind über die normale private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Die Wassersporthaftpflichtversicherung kann sowohl für das Inland, als auch für das In- und Ausland kombiniert abgeschlossen werden. Eine Aufnahme des Auslands in die Versicherung ist vor allem deshalb sinnvoll, weil viele Länder, so zum Beispiel die Schweiz, die Niederlande und Italien, bereits eine entsprechende Versicherung verpflichtend einfordern.
Versichert sind Schäden, die durch das Boot oder das Surfbrett an Dritten, wie auch an Dingen entstehen, so zum Beispiel eine Kollision mit einem Schwimmer, verursacht durch einen Surfer. Hier käme die Wassersporthaftpflichtversicherung für die Kosten der Arztbehandlung des Schwimmers auf, sowie in Abhängigkeit vom Schweregrad des Unfalls, für mögliche Folgekosten bei der Behandlung. Ein anderer Schadensfall bestünde beispielsweise in der Kollision zweier Boote, verursacht durch ein falsches Manövrieren des eigenen Bootes. In diesem Fall würde die Versicherung für die Reparatur der Schäden am Boot aufkommen.
Die Vereinbarung der Deckungssumme sollte so hoch wie möglich ausfallen, da im Schadensfall von der Versicherung üblicherweise im Höchstfall 50 Prozent der Kosten der vereinbarten Deckungssumme übernommen werden. Die zu zahlenden Beiträge für die Versicherung sind entsprechend abhängig von der Höhe der vertraglichen Deckungssumme. |