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GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT: WOFÜR HAFTEN? |
Grundbesitzerhaftpflicht
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Der Eigentümer eines Grundstückes haftet für Schäden, die anderen auf dem Grundstück entstehen. Der Schaden kann so hoch sein, dass die finanziellen Mittel ohne Absicherung nicht reichen. Die Haftung gilt bis zur vollen Schadenshöhe 30 Jahre lang. Schutz bietet nur eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Dabei gilt die Privathaftpflicht nur für Einfamilienhäuser. Andere Grundstückseigentümer oder Besitzer von Mehrfamilienhäusern sind damit nicht geschützt. Hier hilft nur eine Grundbesitzerhaftpflicht. Genauso wie eine Privathaftpflicht schützt sie den Grundstückseigentümer vor Schadenersatzansprüchen bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme, oder wehrt diese ab.
Eigentümergemeinschaften können ihr Gemeinschaftseigentum nur mit einer Grundbesitzerhaftpflicht vor Haftpflichtschäden schützen.
Auch wenn einem Mieter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Glätte) ein Schaden entsteht, ist der Versicherungsnehmer geschützt. Abgesichert ist der Versicherungsnehmer auch vor Schäden, die durch Naturereignisse entstehen können (herabstürzende Dachziegel).
Keine Haftung der Versicherung gibt es bei nachgewiesenen vorsätzlichen Schäden. |
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Wichtige Details
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Jeder Versicherungsvertrag muss immer für das konkrete Flurstück, oder Gebäude abgeschlossen werden. Im Schadensfall ist auch immer die abgeschlossene Versicherungssumme entscheidend. Bei baulichen Veränderungen muss der Vertrag geändert werden. Jeder Schaden wird maximal bis zur Deckungssumme reguliert.
Bei einer gleich hohen Absicherung können die Tarife, Versicherungsbedingungen und Beiträge der einzelnen Versicherer unterschiedlich sein. Hier sollte ein Versicherungsvergleich möglichst vieler Anbieter erfolgen.
Das ist sehr einfach und bequem im Internet von zu Hause möglich. Der Interessent gibt die gewünschten Daten ein und sofort werden die günstigsten Anbieter aufgelistet.
Neben dem Beitrag ist bei einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch wichtig, wie die Regulierung im Schadensfall erfolgt. Hier hilft nur, Erkundigungen bei anderen Versicherungsnehmern einzuholen. Eine schnelle und problemlose Schadensregulierung ist genauso wichtig, wie der günstige Versicherungsbeitrag. |
Siehe auch:
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