Das Versicherungsunternehmen Allianz AG bietet in der Sparte Lebensversicherung die zwei auf dem deutschen Markt gängigen Varianten der Lebensversicherung an: die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung.
Diese beiden Formen der Lebensversicherung sprechen Kunden in unterschiedlichen Lebenssituationen an. Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung einer finanziell vom Einkommen eines Familienmitglieds abhängigen Familie. Die Versicherungssumme wird nur im Falle des Todes der versicherten Person ausgezahlt. Sie ist sinnvoll für Familien mit kleinen Kindern, in denen ein Elternteil die Familie finanziell durch sein Einkommen alleine absichert und der betreuende Elternteil kein eigenes Einkommen erzielt. Es kann aber auch ein Geschäftspartner abgesichert werden bei einem gemeinsam aufgebauten Unternehmen, um die Fortführung des Unternehmens im Todesfalle des Geschäftspartners sicherzustellen. Die zu zahlenden Beiträge sind vom Alter, Gesundheit, Rauchverhalten und vom Beruf des Versicherten abhängig. Das Eintrittsalter beträgt mindestens 15 Jahre, höchstens je nach Tarif 55 bis 74 Jahre. Die maximale Versicherungsdauer liegt bei 50 Jahren, die Mindestversicherungssumme bei 10.000 €. Es ist möglich die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Allianz Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren. Diese garantiert eine monatliche Rente in Falle einer Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus läuft die Risikolebensversicherung bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit bis zum vertraglich festgelegten Termin beitragsfrei weiter.
Die Allianz Kapitallebensversicherung dient dem Aufbau von Kapital als zusätzliche finanzielle Absicherung im Rentenalter. Dabei kann das angesparte Kapital plus Zinsen später in einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt werden, oder man vereinbart die einmalige Auszahlung des Kapitals zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt. Dabei gilt es zu beachten dass bei Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen die Erträge seit 2005 zu versteuern sind. Als Ertrag gilt die Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Auszahlung am Vertragsende (Wertsteigerung). Diese Steuerpflicht gilt jedoch nicht für Todesfallleistungen, wie sie bei Abschluss einer Risikolebensversicherung ausgezahlt werden. (Quelle: www.allianz.de) |