Eine der am häufigsten realisierten Kapitalanlagen, die gleichzeitig das Leben absichern, sind Kapitallebensversicherungen. Eine Kapitallebensversicherung dient mehreren Aspekten der Absicherung. Zum einen ist, je nach Tarif eine oder mehrere Personen versichert, wenn es zum Ableben kommt. Im Eintreten des Versicherungsfall bekommen der oder die Hinterbliebenen eine Zahlung von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt. Dies ist sinnvoll, wenn die versicherte Person eine Familie und / oder Kinder hat, die es zu versorgen gilt.
Der aber weitaus wichtigere Aspekt ist die Auszahlung an die versicherte Person selbst. Das ist meist der eigentliche Grund zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung. Mit der Zahlung der Versicherungssumme kann sich der Versicherungsnehmer lang ersehnte Wünsche erfüllen, sich den Lebensabend angenehmer gestalten oder den Kindern oder Enkeln eine große Freude machen.
Je nach abgeschlossenen Tarif gibt es mehrere Möglichkeiten für Kapitellebensversicherungen. Zum einen gibt es einen sogenannten Teilauszahler. Hier wird in Abständen immer wieder eine Summe aus der Versicherung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. In der Regel wird die erste Zahlung nach 12 Jahren fällig und dann in Abständen von vier bis sechs Jahren immer wieder bis zur Hauptfälligkeit der Versicherung. Dies ist ein guter Tarif, wenn der Versicherungsnehmer sich immer wieder Anschaffungen oder Geschenke machen will. Die zweite Variante ist die Kapitallebensversicherung mit einer einmaligen Auszahlung. Hier wird ein vorher festgelegter Auszahlungstermin festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt wird die volle Summe der Kapitallebensversicherung ausgezahlt.
Zu beachten ist bei einer Kapitallebensversicherung in allen Fällen der steuerliche Aspekt. Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind voll steuerfrei. Das heißt, das angesparte Geld und der Ertragsanteil ist einschließlich der Überschussbeteiligung steuerfrei für den Versicherungsnehmer. Für Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden oder werden, gelten andere Regelungen. Wird eine Kapitallebensversicherung vor Ablauf des Sechzigsten Lebensjahrs ausgezahlt, muss der Ertragsanteil voll versteuert werden. Wird die Zahlung danach fällig, wird der Ertragsanteil nur noch zu 50 % besteuert. Trotz der Besteuerung durch den Staat ist die Kapitallebensversicherung dennoch für viele Bürger eine interessante Kapitalanlage, nicht nur fürs Alter. Auf der anderen Seite zehren die niedrigen Renditen seit Jahren an der Beliebtheit und Empfehlenswürdigkeit von kapitalbildenden Lebensversicherungen. |