Eine Kreditlebensversicherung (auch KLV) ist eine Risikolebensversicherung die im Fall des Todes des Kreditnehmers die Restschuld begleicht, so dass die Hinterbliebenen nicht den Verpflichtungen des Verstorbenen nachkommen müssen. Die anfängliche Versicherungssumme entspricht hierbei der Höhe des aufgenommen Kredits und wird innerhalb der Laufzeit der Restschuld angepasst. Vor allem bei höheren Krediten kann sie, soweit keine zusätzlichen Risikolebensversicherungen bestehen, sehr sinnvoll sein. Die meisten Privatbanken bieten den Kreditnehmern eine Kreditlebensversicherung bei der Vermittlung eines Kredits an. Dabei werden die Kosten der Kreditlebensversicherung in die monatliche Rate eingerechnet und mit dieser abgebucht. Jedoch sind immer wieder fragwürdige Kreditvermittlern am Markt tätig. Teilweise werben diese sogar in Funk und Fernsehen. Aufgrund ihres seriösen Auftritts im Internet gehen Kunden auf deren verlockende Angebote ein. Im Regelfall erhalten sie nach Dateneingabe eine unverbindliche Kreditzusage. Am Telefon oder per Brief werden sie dann über die Vorteile der Kreditlebensversicherung informiert oder teilweise genötigt diese abzuschließen, da sie laut Angaben der Vermittler Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung ist. Jedoch sind der Kredit und die Kreditlebensversicherung zwei von einander unabhängige Verträge. Falls eine Ablehnung des Kredites erfolgt und die Kreditlebensversicherung bereits abgeschlossen wurde kann der Vertrag im Zeitraum der gesetzlichen Widerrufsfrist aufgelöst werden. Bei unseriösen Anbieter erhält so der Kunden keinen Kredit, hat jedoch eine Kreditlebensversicherung. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Kreditlebensversicherung erst nach der schriftlichen Bestätigung des Kredits abzuschließen. |