Die Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung) reguliert Schäden bestimmte am eigenen Fahrzeug, die ihm zum Beispiel durch ein Naturereignis oder durch einen Wildunfall entstanden sind. Auch der Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl oder Feuer wird durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Versicherer wie die R und V erstatten dem Fahrzeughalter noch sechs Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs den Neuwert.
Die Teilkaskoversicherung ist zwar, anders als die Pkw-Haftpflicht, ein freiwilliger Bestandteil der Autoversicherung, sie wird jedoch in der überwiegenden Mehrzahl der Abschlüsse mit in den Vertrag integriert. Empfohlen wird die Fahrzeugteilversicherung für alle Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind und bei denen der Fahrzeughalter nicht jeden Schaden am eigenen Fahrzeug selbst bezahlen möchte. Allerdings wird in der Mehrzahl der Fälle eine Selbstbeteiligung vereinbart, weil sich die Höhe der Prämie dadurch reduziert. Anders als die Vollkasko errechnet sich die Höhe der Prämie allerdings nur nach der Typklasse des Fahrzeugs. Der persönliche Schadensfreiheitsrabatt des Halters findet somit keine Berücksichtigung; siehe auch: Autoversicherung Vergleich.
Welche Schadensrisiken bei der Teilkasko- / Fahrzeug-Teilversicherung abgedeckt sind, ist nicht einheitlich geregelt. Insofern ist vor Abschluss einer solchen Versicherung der Leistungskatalog zu beachten. Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit einem Tierunfall entstanden sind, werden nur dann reguliert, wenn in den Versicherungsbedingungen entweder der Begriff "alle Tiere" erwähnt ist oder aber das entsprechende Tier namentlich genannt wird. Manche Versicherer haben den Versicherungsschutz bei Wildunfällen im übrigen auf Ziegen, Pferde, Kühe oder Schafe erweitert; dahingehend stellt ein Unfall mit einem Rentier nach oberster deutscher Rechtssprechung kein Teilkaskoschaden dar, da diese Tierrasse nicht unter das Bundesjagdgesetz fällt. |