Wer bei seiner Bank oder Sparkasse einen Fondssparplan abgeschlossen hat, wird während der Finanzkrise gemerkt haben, wie stark die Kurse gesunken sind und sich dementsprechend auch der Wert des eingezahlten Kapitals gelitten hat. Eine hundertprozentige Kapitalabsicherung ist bei Fondssparplänen aber auch nicht vorgesehen. Das ist bei der Riesterrente anders. Hier sind die Versicherungen vom Gesetzgeber aufgefordert worden, den Versicherten die eingezahlten Beiträge inklusive aller gezahlten Zulagen zu garantieren. Das ist über die Jahre gesehen ein recht ordentlicher Betrag, der im Schnitt eine Verzinsung von bis zu sechs Prozent erreicht, sollte der Versicherte eine klassische Riester-Rente abschließen, bei der die Versicherung die Beiträge und Zulagen ausschließlich in gesicherte Kapitalanlagen investiert.
Eine weitere Anlageform der Riester-Rente ist die Rente Hybrid. Auch hier muss sich die Versicherung verpflichten, die Beiträge nebst Zulagen dem Versicherten zu garantieren. Die Anlageform der Rente Hybrid läuft aber zweigleisig. Während die Beiträge und Zulagen in einen so genannten konventionellen und damit sicheren Deckungsstock - in der Regel Festzinsprodukte - investiert werden, wird der Sparanteil in Investmentfonds angelegt mit einem erhöhten Risiko, aber auch mit der Aussicht auf überaus hohe Renditechancen. Dabei kann der Versicherte entscheiden, in welche Fonds er investiert. Außerdem kann er selbst das Fondsmanagement übernehmen oder er beauftragt damit eine Fondsgesellschaft. Wichtig ist nur, dass vor Abschluss einer Rente Hybrid ein ausführliches beratendes Gespräch mit einem Berater stattfindet, der den Versicherten die Risiken einer solchen Anlage vor Augen führt. |