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NÜRNBERGER RIESTER-RENTE

Produkte zur Riesterrente der Nürnberger

Die Riester-Rente der Nürnberger Versicherung ist seit Jahren im Markt etabliert. Die Gesellschaft bietet unterschiedliche Tarifvarianten an. Eines ist jedoch bei allen möglichen Tarifen gleich geregelt: Es gibt eine Beitragserhaltungsgarantie. Das bedeutet für den Versicherten der Nürnberger, dass bei Rentenbeginn (Vertragsablauf) auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Um die staatlichen Zulagen während der Vertragslaufzeit zu erhalten, muss ein Zulagenantrag gestellt werden. Auch die Nürnberger Versicherungsgruppe – wie einige ander Anbieter auch – bieten ihren Kunden die Möglichkeit, zu Vertragsbeginn einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Damit ist sichergestellt, dass keine der staatlichen Zulagen durch das Versäumen des Antrags nicht geleistet wird. Die Nürnberger Riester-Rente gibt es in drei unterschiedlichen Tarifvariationen.

Die Zulagen-Rente
Bei der Zulagenrente werden Überschüsse nach Wahl des Versicherten in einer verzinslichen Ansammlung oder in einem Invest-Bonus während der Wartezeit angesammelt. Die Rentenzahlung gilt natürlich lebenslang. Dieser Tarif ist einer konventionellen Rentenversicherung mit niedrigem Anlagerisiko gleichzusetzen.

Die fondsgebundene Zulagen-Rente
Bei dieser Form der Nürnberger Zulagen-Rente werden Sparbeitrag und erzielte Überschüsse in Investmentfonds bedeutender Kapitalgesellschaften angelegt. Von Anfang an gibt es einen garantierten Rentenfaktor pro Tausend Euro Vertragsguthaben. Ein Wechsel der Anlagestrategie während der Vertragslaufzeit ist problemlos möglich.

Die fondsgebundene Zulagen-Rente Doppel Invest
Beim Tarif Doppel Invest der Nürnberger kommt das Garantie-Sicherungsverfahren zur Anwendung. Das Anlagerisiko wird begrenzt, die Renditechancen sind deutlich besser. Außerdem ist hier der Fondanteil und Renditechance deutlich höher, weil die Beitragserhaltungsgarantie durch den Garantie-Sicherungsfond abgedeckt wird.

Bei allen Riester Varianten bleiben die gesetzlichen Bestimmungen erhalten, dass zu Rentenbeginn 30% der Vertragssumme ausgezahlt werden kann (bei Immobilienkauf oder Finanzierung bis zu 100%) und die Restsumme lebenslang verrentet wird.

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