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BEITRAGSSTUNDUNG BEI PRIVATEN RENTENVERSICHERUNGEN

Zahlpause für private Altersvorsorge

Es kann jedem passieren: Ein finanzieller Engpass macht es unmöglich, die laufenden Beiträge zur privaten Rentenversicherung bezahlen zu können. Oft ist dieser Engpass jedoch zeitlich begrenzt, das heißt, es ist absehbar, wann die Beitragszahlung problemlos wieder aufgenommen werden kann. Für diesen Fall bieten die privaten Rentenversicherer ihren Versicherten die Möglichkeit einer Beitragsstundung an. Die Verfahrensweise ist hier jedoch unterschiedlich geregelt. Es gibt Anbieter, wie zum Beispiel unter anderem die Nürnberger Versicherungsgruppe, die eine Beitragsstundung für die Dauer von bis zu sechs Monaten durch eine sogenannte Beginn- und Ablaufverlegung ermöglichen. Für den Versicherten bedeutet dies, dass er bei voller Versicherungsleistung sechs Monate lang keinen Beitrag bezahlen muss. Der ursprünglich vereinbarte Vertragsablauf verschiebt sich um sechs Monate nach hinten. Eine andere Variante der Beitragsstundung ist eine Ratenzahlung. Auch hier kann der Versicherte für einen begrenzten Zeitraum die Beitragszahlung aussetzen. Die fehlenden Monatsbeiträge werden dann in im Wege einer Ratenzahlung ab dem Zeitpunkt ausgeglichen, von dem an der Versicherte die Beitragszahlung wieder aufnimmt.

Bei fondgebundenen Rentenversicherungen bietet sich eine weitere Möglichkeit an. Der Versicherte kann – auch hier für einen begrenzten Zeitraum – mit der Beitragszahlung aussetzen. Die fehlenden Monatsbeiträge entnimmt der Versicherer aus dem bis dahin erwirtschafteten Fondguthaben. Damit verändert sich nicht die Laufzeit des Vertrages, aber die Leistungssumme wird natürlich entsprechend reduziert ausfallen.

Welche Möglichkeit der Versicherte für sich wählen kann, hängt natürlich vom Angebot seines Versicherers ab. Tatsache ist jedoch, dass jede Möglichkeit der Beitragsstundung zur Überwindung einer momentanen Zahlungsschwäche der Kündigung eines Vertrages vorzuziehen ist.


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