Anleger, die sich für den Abschluss einer Lebens- oder einer Privat-Rentenversicherung entscheiden, vereinbaren im Versicherungsvertrag in der Regel einen Termin zur Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Im Bereich der Altersvorsorge wird dieser Termin in der Regel auf den 65. Geburtstag gelegt, da viele Menschen mit Erreichen des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand gehen (wollen). Aus verschiedenen Gründen ist es jedoch möglich, dass Versicherte nicht bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten können und ihre Rentenleistung aus der Lebens- oder Rentenversicherung bereits vor dem vereinbarten Termin in Anspruch nehmen wollen. Aus diesem Gründen werden bei den genannten Versicherungen häufig Abrufphasen vereinbart. Diese Abrufphasen ermöglichen, dass die Versicherung bis zu fünf Jahre vor dem eigentlichen Termin in Anspruch genommen werden kann.
Gerade in der heutigen hektischen Zeit, in der viele Menschen aufgrund gesundheitlicher Probleme frühzeitig in den Ruhestand gehen oder diesen Schritt aufgrund von Arbeitslosigkeit gehen müssen, sollte eine möglichst langer Zeitraum als Abrufphase obligatorisch vereinbart werden. Nahezu jedes Versicherungsunternehmen bietet derartige Verträge mit Abrufphase an, so zum Beispiel die Allianz, die SparkassenVersicherung sowie die Europa-Versicherung. Innerhalb dieser Abrufphase ist es möglich, bereits eine monatliche Rentenzahlung aus der Renten- bzw. Lebensversicherung zu erhalten. Diese Rentenzahlung wird dann als Abrufrente bezeichnet.
Zu beachten ist jedoch, dass bei einer frühen Inanspruchnahme der Leistungen innerhalb der Abrufphase die spätere Rentenleistung, die im Versicherungsangebot berechnet wurde, geringer ausfallen wird. Schließlich muss die Versicherung die Rente deutlich länger als ursprünglich geplant auszahlen. Versicherte hingegen, die auf ein frühes Abrufen der Leistungen verzichten, erhalten innerhalb der weiteren Zeit Zinsen auf ihr Kapital, welches sich somit weiter erhöht. |