Wer allein auf die gesetzliche Rente vertraut, der wird im Alter seinen Lebensstandard nicht halten können. Deshalb sind die Betriebsrenten neben der privaten Altersvorsorge und den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente ein wichtiger Baustein im Rahmen der Altersvorsorge. Insbesondere in großen Unternehmen haben die Mitarbeiter aus alten Zeiten einen Anspruch auf eine Betriebsrente, in die sie selbst nicht einmal einzahlen mussten. Viele Betriebsvereinbarungen aus vergangenen Zeiten sichern zum Beispiel den Mitarbeitern in der Metall- und Elektroindustrie eine Betriebsrente. Meistens ist diese Klausel an eine bestimmte Mindestbetriebszugehörigkeit geknüpft, aus der allein sich der Mitarbeiter den Anspruch auf eine Betriebsrente erwirbt. Die Höhe der Betriebsrente richtet sich dabei nach dem letzten Monatseinkommen und der Anzahl der Jahre, die der Mitarbeiter in dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt war.
Mittlerweile wurde in vielen Unternehmen diese Art der Betriebsrente eingeschränkt oder auch abgeschafft. Dennoch sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Seit 2002 müssen sie den Arbeitnehmern die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Allerdings müssen die Unternehmen die Kosten dafür nicht selbst tragen. Der Arbeitnehmer kann Teile seines Einkommens in eine Direktversicherung einfließen lassen, die dann steuerlich begünstigt werden. Bei dieser Art Betriebsrenten kann der Arbeitnehmer seine Versicherung auch zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen und dort weiterführen.
Arbeitgeber, die sich an der Betriebsrente ihrer Mitarbeiter beteiligen, können ebenso wie die Arbeitnehmer von den steuerlichen Vorteilen, die der Staat bietet, profitieren. Auf die Beiträge für die Betriebsrente müssen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben bezahlen. |