Wer Eigentümer einer Immobilie ist, der muss sich mit dem Thema Versicherungen in diesem Zusammenhang ausgiebig beschäftigen. Ein Teil der spezifischen Versicherungen ist die Gebäudefeuerversicherung, die abgeschlossen werden muss. Insbesondere dann, wenn die Immobilie durch eine Bank finanziert wird, muss eine Gebäudefeuerversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen folgende Fälle ab: Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag und Absturz von Luftfahrzeugen. Zudem kommt ein Schutz vor entsprechenden Folgeschäden, die durch Rauch, Ruß oder Löscharbeiten an der versicherten Immobilie entstehen können.
Im Umfang des Versicherungsschutzes sind auch Schäden am Fundament und an Grund- und Kellermauern enthalten. Rohre, die außerhalb des Hauses verlaufen können bei den meisten Anbietern mitversichert werden.
Beim Vertragsabschluss ist darauf zu achten, nach welchen Vorgaben die Versicherung im Schadensfall zahlt. Manche V ersicherungsverträge sehen vor maximal den Anschaffungspreis der Immobilie zu zahlen, auch wenn dieser nicht zum Wiederaufbau ausreichen sollte. Andere Versicherungsverträge sehen vor, dass alle Kosten gedeckt sind, die im Rahmen eines Wiederaufbaus anfallen. Auch dann, wenn der Anschaffungspreis überstiegen wird. Der Versicherungsnehmer muss innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Schadens nachweisen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel auch zur Schadensregulierung eingesetzt wurden. |