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WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNGEN: EINFÜHRUNG

Wissenswertes und Anbieter-Beispiele

Bei Wohngebäudeversicherungen handelt es sich um Produkte zur Absicherung von Wohngebäuden gegen Risiken wie Feuer, Sturm und Hagel oder auch Leitungswasser. Als Versicherungsgegenstand wird hier das Wohngebäude ohne bewegliche Sachen (Einrichtungsgegenstände etc.) gesehen. Das Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, die Kosten für Sanierung oder auch Wiederaufbau eines Gebäudes nach einem Schadenereignis abzudecken.

 
© Yvonne Bogdanski / Fotolia

© Yvonne Bogdanski / Fotolia 

Kleine, feine Unterschiede...

Wichtig: In den heute üblichen Bedingungen für Allgemeine Wohngebäudeversicherung sind in der Regel Definitionen für versicherte sowie nichtversicherte Sachen enthalten. Allerdings sind die einzelnen Versicherungsunternehmen nicht an dieses Musterbedingungen gebunden und gestalten ihre Versicherungsbedingungen in der Regel nach eigenen Interessen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, mehrere Anbieter für Wohngebäudeversicherungen zu vergleichen, siehe u.a. auch bei wohngebaeudeversicherung.eu.

Statistik

Elementarschadenversicherung - Versicherungsdichte

Elementarschadenversicherung - Versicherungsdichte Die Statistik zeigt den Anteil der Wohngebäude in Deutschland im Jahr 2013, die gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung versichert sind nach Bundesländern. Die Elementarschadenversicherung schützt vor Natugefahren wie Überschwemmung/Starkregen, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen/Erdrutsch. Etwa 95 Prozent der Gebäude in Baden-Württemberg sind gegen Elementarschäden versichert. Im Bundesdurchschnitt jedoch besitzen ca. 68 Prozent der Haushalte keine Elementarschadenversicherung für ihr Wohngebäude. (Quelle: Statista / GDV)

 

Im Folgenden haben wir drei exemplarische Anbieter für Wohngebäudeversicherungen ausgewählt, deren Angebot wir kurz vorstellen / umreißen wollen.

Wohngebäudeversicherung der Allianz

Die Wohngebäudeversicherung der Allianz erstattet im Schadenfall sämtliche Kosten für Reparaturen sowie den Wiederaufbau von Gebäuden. Auch Baunebenkosten (z. B. Honorar für Architekten) werden übernommen. Zu den versicherten Gefahren zählen alle Schäden, die durch Blitzschlag, Explosion, Brand, Rohrbruch, Frost, Leitungswasser, Sturm und Hagel und Elementarschäden (z. B. Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und Lawinen) entstehen. Da es regelmäßig dazu kommt, dass sich Baupreise ändern, passt sich die Wohngebäudeversicherung entsprechend kontinuierlich an. So ist der Kunde in der Regel durch Preissteigerungen geschützt, da der Versicherungsschutz immer ohne eine Höchstentschädigungsgrenze für alle versicherten Gebäude besteht. Der Allianz-Handwerker-Service übernimmt außerdem im Fall eines Schadens kostenlos die Organisation sowie Kontrolle der Arbeiten einschließlich der Abrechnung mit den Handwerkern. Der Versicherungsschutz bezieht sich neben dem eigentlichen Wohngebäude auch auf Garagen, Carports und Gebäudebestandteile wie Sanitärinstallationen, elektrische Anlagen und Antennen sowie Markisen. Solaranlagen sowie Wärmepumpen können in der Regel beitragsfrei mitversichert werden.

 
Allianz Wohngebäudeversicherung

Allianz Wohngebäudeversicherung "Die neue Wohngebäudeversicherung" (Screenshot www.allianz.de/produkte/haus_wohnung/wohngebaeude/ am 06.08.2013)

Wohngebäudeversicherung der AXA

Die Wohngebäudeversicherung der AXA Versicherung – der „schadenservice360° Haus“ übernimmt für den Versicherungsnehmer neben den Kosten für Sanierung oder Wiederaufbau auch alle Kosten für Abwicklung und Abrechnung des Schadens. Die AXA bietet die Versicherung „Wohngebäude“ sowie „Wohngebäude alternativ“ an.

In der normalen AXA Wohngebäudeversicherung sind Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen, Kosten für Schäden an sonstigen Grundstücksbestandteilen sowie an Zubehör und Nebengebäuden bis 10 qm, Kosten für Schäden an Außenverkleidungen, Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte an Zweifamilienhäusern, Rohbauten (Neubauten gegen Sturm, Hagel, Leitungswasser) sowie der Verzicht auf die Einrede von grober Fahrlässigkeit (gilt nur für Schäden bis 5.000 EUR) abgesichert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Absicherung von Mehrkosten aufgrund von behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte. Ein Mietausfall für Wohnungen sowie gewerblich genutzte Räume wird für einen Zeitraum von 24 Monaten erstattet. Weiterhin übernimmt die Versicherung Rückreiseosten aus dem Urlaub bis zu einem Betrag von 3.000 EUR, Hotelkosten von täglich max. 100 EUR für einen Zeitraum von max. 100 Tagen sowie Kosten für Vorsorge bei An-, Um- und Neubauten bis zu einem Betrag von 25.000 EUR.

In der „AXA Wohngebäude alternativ“ sind Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Mehrkosten aufgrund von behördlichen Auflagen bis zu einem Betrag von 25.000 EUR abgedeckt. Sonstige Gebäudebestandteile, weiteres Zubehör sowie Nebengebäude bis zu einer Größe von 10 qm sind in dieser Versicherung bis zu einer Summe von 2.500 EUR versichert. Außerdem sind Außenverkleidungen und Mietausfälle für Wohnungen bis 12 Monate versichert. Kein Versicherungsschutz besteht bei der „Wohngebäude alternativ“ für Mietausfälle von gewerblich genutzten Räumen, für Mehrkosten aufgrund von behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen, für Gebäudebeschädigungen an Zweifamilienhäusern durch unbefugte Dritte. Auch Rückreise- und Hotelkosten werden hier nicht übernommen. Ebenfalls nicht abgesichert sind Rohbauten, die Vorsorge bei An-, Um- und Neubauten sowie der Verzicht auf die Einrede von grober Fahrlässigkeit bei Schäden bis zu einem Betrag von 5.000 EUR.

Generell besteht bei beiden Wohngebäudeversicherungen der AXA nicht nur Versicherungsschutz für das Wohngebäude selbst, sondern auch für Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück sowie für Gebäudezubehör wie Markisen, Antennen, Überdachungen und Schutz- bzw. Trennwände. Auch sanitäre Installationen und Heizungsanlagen sind im Versicherungsschutz abgedeckt.

 
Wohngebäudeversicherungen der AXA

Wohngebäudeversicherungen der AXA AXA Wohngebäude versus AXA Wohngebäude 'alternativ' - (Screenshot www.axa.de/servlet/PB/menu/1078272/index.html am 06.08.2013)

Wohngebäudeversicherung der Cosmos Direkt

In der Wohngebäudeversicherung der Cosmos Direkt sind Gefahren wie Blitzschlag, Explosion und Brand, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgedeckt. Ohne Beitragserhöhungen besteht außerdem eine Mitversicherung für Rohbauten gegen Feuer (nur Neubauten, Vertragslaufzeit mind. 5 Jahre, für eine maximale Bauzeit von 1 Jahr ab Vertragsbeginn), Fußbodenheizungen bei Leitungswasserschäden, Implosionen (z. B. bei TV-Geräten), Absturz sowie Anprall von Luftfahrzeugen sowie Schadenfälle durch Wasserbetten und Aquarien. Eine Unterversicherung ist generell ausgeschlossen, so dass im Schadenfall zum Neuwert ersetzt wird. Weiterhin sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, bis zu einem Betrag von 10.000 EUR versichert.

Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Dekontaminations-Kosten, Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen, Klima-, Solar- und Wärmepumpen- sowie Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sind jeweils bis zu einem Betrag von 20.000 EUR abgesichert. Aufräumkosten für Bäume sowie Gartenhäuser oder -schuppen werden bis zu einem Betrag von 2.000 EUR versichert. Bis zu 12 Monate wird außerdem ein eventueller Mietausfall übernommen.

Gegen einen Mehrbeitrag, der beim Versicherer zu erfragen ist, können außerdem Elementarschäden sowie Solar- / Photovoltaikanlagen abgesichert werden. Auch besondere Grundstücksbestandteile (z. B. Antennenanlagen) können bis zu 20.000 EUR gegen einen Mehrbeitrag versichert werden.

Generell umfasst der von Cosmos Direkt angebotene Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung neben dem eigentlichen Wohngebäude auch Garagen und Carports, Zentralheizungen, elektrische Anlagen sowie sanitäre Installationen und eingebaute Schränke.

 
Cosmos Direkt Wohngebäudeversicherung

Cosmos Direkt Wohngebäudeversicherung Screenshot www.cosmosdirekt.de/produkte/versicherung/wohngebaeudeversicherung/ am 06.08.2013

Wissenswertes zur Wohngebäudeversicherung

Hauseigentümer können sich mit der Wohngebäudeversicherung vor finanziellen Folgen von Schäden gut absichern. Angesichts der Tatsache, dass viele Immobilien einen hohen Wert haben, entscheiden sich auch viele Hausbesitzer für eine solche Versicherung. Dennoch kommen immer wieder einige Fragen auf:

 
  • Ist es z. B. Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen?
  • Wie kann sie gekündigt werden?
  • Kann sie steuerlich abgesetzt werden?
  • Wo finde ich eine gute Wohngebäudeversicherung?

Diese und weitere Fragen klären wir im Folgenden.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Nein, grundsätzlich erst einmal nicht. Zwar schließen viele Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung hab, die Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Doch nur, wer große Schäden auch mit Sicherheit aus eigener Tasche zu zahlen vermag, wird auf eine solche Versicherung verzichten. Die Regel ist jedoch, dass so gut wie jeder Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließt, zumal sie in der Regel dann zur Pflicht wird, wenn die Immobilie durch eine Bank finanziert wurde und die Bank diese Immobilie als Sicherheit nutzt.

Steuerliche Behandlung der Wohngebäudeversicherung

Ob eine Wohngebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden kann, hängt davon ab, wie die versicherte Immobilie genutzt wird. Eine steuerliche Absetzung unter dem Punkt „Betriebskosten“ ist dann möglich, wenn die Immobilie vermietet wird. Die Versicherung für selbst genutzte Wohngebäude kann hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Versicherungsvergleiche, Testsieger, Schnäppchen

Ein Versicherungsvergleich ist immer sehr sinnvoll. Hierfür eignen sich Testportale wie www.financescout24.de, www.check24.de oder auch www.toptarif.de. Bei diesen Anbietern kann man einen Versicherungsvergleich erstellen lassen. Hier werden in der Regel auch die aktuellen Testsieger ausgewiesen.

Natürlich muss es bei der Wahl der richtigen Wohngebäudeversicherung nicht immer der Testsieger sein. Meist ist es nicht der Versicherungsbeitrag, der die Kunden lockt, sondern es sind die Leistungen, die eine gute Versicherung ausmachen. Vermeintliche Schnäppchen stellen sich deshalb oft schnell als schlechte Angebote heraus, da günstige Preise oft auch einen abgespeckten Versicherungsschutz zur Folge haben. Die wirklichen Testsieger, die auch eine gute Leistung bieten, sind in der Regel durch ein entsprechendes Siegel von Stiftung Warentest o. ä. gekennzeichnet.

Kündigung oder Wechsel der Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung kann durchaus gekündigt werden. Erfolgt eine ordentliche Kündigung, muss diese unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres gestellt werden. Bei Prämienerhöhungen, im Schadenfall sowie bei Wechsel des Eigentümers ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Sobald sich die Möglichkeit der Kündigung im laufenden Versicherungsjahr ergibt, sollten Versicherungsnehmer diese Chance nutzen, einen Versicherungsvergleich aufzustellen. Gegebenenfalls ist der Wechsel des Anbieters oft sinnvoller, als gänzlich auf eine Wohngebäudeversicherung zu verzichten.

Weitere Statistiken

Beiträge & Leistungen bei Wohngebäudeversicherung

Beiträge & Leistungen bei Wohngebäudeversicherung Die Statistik zeigt die Entwicklung Beiträge und Leistungen in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung*** in Deutschland im Zeitraum zwischen 2000 bis 2011. Die Verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Im Jahr 2000 beliefen sich die ausgezahlten Leistungen in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung auf eine Summe von rund 2.510,4 Millionen Euro. (Quelle: Statista / GDV)

 
Wohngebäudeversicherer: Schaden nach Ursachen

Wohngebäudeversicherer: Schaden nach Ursachen Die vorliegende Statistik bildet den Schadenaufwand der Wohngebäudeversicherer nach Ursache im Jahr 2009 in Prozent ab. Den größten Anteil am Aufwand der Versicherungsgesellschaften im Kontext der Wohn-Gebäude-Versicherungen hatte demnach Leitungswasser als Schadenursache. (Quelle: Statista / GDV)

Videos zum Thema

Youtube: Wohngebäudeversicherung in der Baufinanzierung
(www.youtube.com/watch?v=ooFRdJ2jmz4)


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