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ALTE LEIPZIGER

Versicherung & Vorsorge

Der Anbieter von Versicherungen "Alte Leipziger" ist heute Teil des Konzerns "Alte Leipziger – Hallesche". Die Muttergesellschaften des Konzerns mit Firmensitz in Oberursel und Stuttgart sind dabei die Alte Leipziger Lebensversicherung und die Hallesche Krankenversicherung. Die Direktion der Alten Leipziger sitzt in Oberursel im Taunus, die Direktion der Halleschen dagegen im schwäbischen Stuttgart. Die Alte Leipziger Lebensversicherung ist mit ihrem Gründungsjahr 1830 eine der traditionsreichsten deutschen Versicherungen, der darüber hinaus zahlreiche Pionierleistungen auf dem Gebiet der Versicherungen zugeschrieben werden.

Die Alte Leipziger bewirbt dabei vor allem ihre "Berufsunfähigkeitsversicherung" und stellt dabei besonders auf die positive Resonanz auf diese Produkte durch die Fachpresse und diverse Ratingagenturen ab. Nach Angaben des Anbieters zahlt sich dessen kontinuierliche und innovative Arbeit, die seit vielen Jahrzehnten auf diesem Produktfeld geleistet wird, nun verstärkt aus. Mit dem Thema "Berufsunfähigkeitsversicherung" stellt die Alte Leipziger damit ein Versicherungsprodukt in den Vordergrund, das leider nur von einem Bruchteil der Kunden die notwendige Aufmerksamkeit erfährt. Schließlich sollten potentiell existenzbedrohende Ereignisse primär versichert werden. Ein Vergleichsangebot des Anbieters Alte Leipziger einzuholen, kann hier also durchaus interessant sein.

Auch der oft vernachlässigten Thematik "Rechtsschutzversicherung" widmet sich die Alte Leipziger recht ausführlich auf ihrem Internet-Auftritt unter www.alte-leipziger.de. Hier werden allgemeinere Lösungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende, aber auch spezialisierte Rechtsschutzversicherungen für Ärzte, Apotheker und andere Heilberufe sowie für Landwirte angeboten (13.01.2010).

Alte Leipziger Versicherung online

alte-leipziger.de

alte-leipziger.de Screenshot 24.01.2012

Alte Leipziger Photovoltaik-Versicherung

Die Photovoltaik-Versicherung der Alten Leipziger richtet sich an Eigentümer von Photovoltaikanlagen, besonders wenn es sich um größere Anlagen handelt, die durch die Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung nicht ausreichend geschützt sind. Das Versicherungspaket sichert den Betreiber der Anlage sowohl gegen Sachschäden und Ertragsausfallschäden durch Unterbrechung ab als auch gegen Haftpflichtansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage entstehen können. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob sich die Anlage auf dem Grundstück des Eigentümers oder auf einem fremden Grundstück befindet.

Verschiedene Ereignisse können zu Schäden an Photovoltaikanlagen führen. Die Zerstörung der gesamten Anlage durch einen Brand ist ebenso möglich wie Schäden durch Blitzschlag, Marderbiss, Diebstahl oder Vandalismus. Wurde die Photovoltaikanlage beschädigt oder zerstört, muss der Eigentümer nicht nur die Kosten für eine Reparatur oder Neuanschaffung tragen, sondern erleidet auch Ertragsausfälle, da die Anlage keinen Strom mehr erzeugen kann. Besonders wenn noch Finanzierungsraten abzuzahlen sind, ist die finanzielle Belastung in diesem Fall sehr hoch.

Die Photovoltaik-Versicherung der Alten Leipziger verspricht, die Reparaturkosten und bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert zu zahlen. Zusätzlich im Zusammenhang mit dem Schaden anfallende Kosten werden, nach Angaben des Anbieters, bis zu 10.000 Euro pro Position erstattet. Dazu gehören unter anderem Aufräum- und Entsorgungskosten, Gerüstbau, verschiedene Bauarbeiten, Feuerbekämpfung und Schadensuche. Dinge, die sich im Gefahrenbereich der Anlage befinden, sind bis zu 2.500 Euro mitversichert, auch wenn sie einer anderen Person gehören. Ebenso ist der Technologiefortschritt versichert, und zwar bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 5.000 Euro. Das bedeutet, wenn die beschädigte Photovoltaikanlage nicht mehr repariert werden kann, weil sie technisch veraltet ist, werden die Wiederbeschaffungskosten für eine neue Anlage bis zur genannten Höhe erstattet.

Unterbrechungsschäden, das sind entgangene Erträge aus dem Stromverkauf, werden sechs Monate lang erstattet, bei Feuer-, Hagel- und Sturmschäden ein ganzes Jahr lang. Die Höhe des Unterbrechungsschadens wird individuell ermittelt und richtet sich unter anderem nach den bisherigen Erträgen, aber auch nach der Jahreszeit und regionalen Wetterbesonderheiten.

Jedoch stellen nicht nur die die unmittelbaren Sach- und Unterbrechungsschäden für den Eigentümer der Anlage ein finanzielles Risiko dar, sondern auch Dritte können durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage geschädigt werden. In diesem Fall kommt es zu berechtigten Schadenersatzforderungen gegen den Betreiber der Anlage. Beispielsweise kann ein Blitzschlag nicht nur die Photovoltaikanlage beschädigen, sondern auch zu Ausfällen im öffentlichen Stromnetz führen. Ebenso können durch die Montage oder den Betrieb der Anlage Schäden am Gebäude auftreten, die zu Schadenersatzforderungen führen, falls die Anlage auf einer gemieteten Immobilie installiert wurde. In diesen Fällen verspricht die integrierte Photovoltaik-Haftpflichtversicherung finanziellen Schutz (27.06.2011).

 
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http://www.alte-leipziger.de/al_index/al_vers_haus Weitere Infos auf der offiziellen Website...


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