Bei der Sportunfallversicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung. Sie wird von Sportvereinen abgeschlossen um die Mitglieder gegen Unfälle, die während der Ausübung des Sports geschehen können, abzusichern.
In der Leistungspflicht ist die Unfallversicherung dann, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper eines Vereinsmitgliedes wirkendes Ereignis, unfreiwillig eine Beschädigung der Gesundheit hervorruft. Dies gilt jedoch nur, wenn der Unfall sich während der sportlichen Betätigung im Verein zugetragen hat. Für private sportliche Betätigungen besteht kein Versicherungsschutz über die Sportunfallversicherung.
Für Unfälle, welche auf dem Weg zum Verein geschehen, haftet die Sportunfallversicherung ebenfalls. Allerdings nur, wenn sich der Unfall auf direktem Weg zum Training ereignet hat. Beim kleinsten Umweg ist die Sportunfallversicherung jedoch aus der Haftung raus!
Vertragliche Vereinbarungen über die Höhe und Dauer der Leistung werden bei Vertragsabschluss getroffen. Im Falle eines Schadens werden auch nur diese vorher vereinbarten Summen ausgezahlt. Die Zahlung von Schmerzensgeld, Ersatz für entstehende Fahrtkosten, Ersatz für Sachschäden oder gar Forderungen für Verdienstausfall sind in einer Sportunfallversicherung nicht enthalten.
Die Folgen eines Sportunfalls dürfen ausschließlich nach Vorschriften der jeweiligen Krankenkasse durchgeführt werden. Werden Methoden gewählt, welche das normale Maß überschreiten, wie zum Beispiel Krankenhausbehandlung erster Klasse, werden diese zusätzlichen Kosten nicht von der Sportunfallversicherung übernommen.
Um den Versicherungsschutz nach einem Sportunfall nicht in Gefahr zu bringen, sollte der Unfall immer sofort gemeldet werden. Selbst wenn es sich zunächst um einen harmlosen Sportunfall handelt. Einige Verletzungen können erst später Probleme bereiten, beispielsweise Verletzungen der Bänder oder des Meniskus. Eine ausführliche Schilderung des Unfallhergangs erspart lästige Rückfragen. |