Eine Schülerunfallversicherung besteht bereits seit dem Jahre 1942. Zu dieser Zeit wurden allerdings nicht alle Schüler versichert. Erst am 16. Februar 1967 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Sozialstaat ebenfalls für die Fürsorge seiner Kinder zuständig ist und dass sie vor Unfällen während des Aufenthalts in einem Schulgebäude geschützt sein müssten. Seit dem 1. April 1971 besteht nun ein neues Versicherungsgesetz, das nicht nur Schüler allgemein bildender Schulen, sondern auch Kleinkinder während ihres Aufenthaltes im Kindergarten mitversichert. Außerdem genießen zusätzlich Studenten und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten oder Berufsschulen den Versicherungsschutz der Schülerunfallversicherung.
Eine weitere Änderung der Schüler Unfallversicherung trat am 1. Januar 1997 in Kraft. Schüler sind nun nicht mehr nur während dem Unterricht, sondern auch während der Betreuung vor und nach dem Unterricht versichert. Außerdem gehören seit dem ebenfalls Kinder in Kindertagesstätten zu den Versicherten durch die Schülerunfallversicherung.
Doch die Leistungen der Schülerunfallversicherung belaufen sich zusätzlich noch auf den Schulweg der Kinder, sowie jegliche Schulveranstaltungen. Sollte ein Schüler nach einem besonders schweren Unfall für längere Zeit im Krankenhaus stationiert sein, so übernimmt die Schülerunfallversicherung die Kosten für den schulischen Unterricht am Krankenbett. |