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GOTHAER BASISVORSORGE-FONDS

Altersvorsorge-Konzept mit Fondsanlage

Die Gothaer Versicherungsbank VVaG mit Sitz in Köln bietet mit ihrem Tarif "BasisVorsorge – Fonds" eine private Renten-Zusatzversicherung, die von Angestellten und von Selbstständigen in Anspruch genommen werden kann. Der BasisVorsorge-Fonds lohnt sich nach Angaben des Versicherers vor allem für besser verdienende Arbeitnehmer. Im Gegensatz zur Riester-Rente können auch Selbstständige die staatliche Höchstförderung nutzen. Die Versicherungsbeiträge werden regelmäßig oder in Form von Einmalzahlungen vorgenommen. Die Konditionen der Gothaer BasisVorsorge und die staatliche Förderung der Versicherungsnehmer entsprechen den Vorgaben der Rürüp Basisrente.

Die Leistungen des Tarifs "BasisVorsorge – Fonds" bestehen in einer lebenslangen monatlichen Rente vom Beginn des Zahlungszeitraumes an, der bei Abschluss des Versicherungsvertrags festgelegt worden ist. Der Tarif "BasisVorsorge" kann mit einer Hinterbliebenenabsicherung kombiniert werden. Aus der vereinbarten Rentengarantiezeit errechnet sich im Falle des Todes des Versicherungsnehmers nach Eintritt seiner Rentenzeit eine Beitragssumme, aus der sich die Leistungen für die Hinterbliebenen ergibt. Wird in Kombination mit der BasisVorsorge die Beitragsrückgewähr-Klausel vereinbart, erhalten die Hinterbliebenen beim Tod des Versicherungsnehmers vor Renteneintritt eine Leistung, die sich aus den bereits gezahlten Beträgen rekrutiert. Beim fondsgebundenen Tarif "BasisVorsorge – Fonds" hängt die Höhe der in diesem Fall auszuzahlenden Leistungen vom aktuellen Fonds-Vermögen ab und ist variabel – in beide Richtungen.

Eine in Deutschland auf der Grundlage des Gothaer Tarifs "BasisVorsorge – Fonds" abgeschlossene Rürup-Rente ist steuerpflichtig. Die Versicherung kann auch nach einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland weiterhin bedient werden. Die Steuerpflichtigkeit wird dadurch allerdings nicht aufgehoben.

Eine Besonderheit des Tarifs "Gothaer BasisVorsorge – Fonds" besteht darin, dass der Versicherungsnehmer während der optionalen Auflösungsphase den Rentenbeginn in beide Richtungen flexibel wählen kann. Frühester Auszahlungsbeginn ist jedoch die Vollendung des 60. Lebensjahres. Hinsichtlich der Auszahlungsart besteht kein Kapitalwahlrecht – die Zahlungen erfolgen ausschließlich als Altersrente, die ab dem Jahr 2040 voll zu versteuern ist. Aufgrund der staatlichen Förderung des Tarifs "BasisVorsorge – Fonds" ist abgesehen von den in der Hinterbliebenen-Klausel festgelegten Konditionen eine Vererbung an den Lebenspartner nicht möglich. Auch eine Übertragung an andere Personen oder eine Beleihung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ein großer Vorteil bei wirtschaftlich schlechter gestellten Versicherungsnehmern besteht darin, dass die Zahlungen des Tarifs "Gothaer BasisVorsorge – Fonds" auf Hartz-IV-Leistungen nicht angerechnet wird.

Die Stiftung Warentest weist in Ihrem Testbericht http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-/1563811/1563811/1563950/ darauf hin, dass für den Versicherungsnehmer die Risiken einer fondbasierten privaten Altersvorsorge vor allem darin bestehen, dass die Höhe der Überschüsse des Fonds von den erzielbaren Kapitalerträgen, von nicht voraussehbaren demographischen Veränderungen und einer ungewissen Entwicklung der Kosten abhängen kann.


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